Bun­des­tag: Immu­ni­tät von Georg Nüß­lein auf­ge­ho­ben worden

Bundestag - Sitzung - Saal - Sitze - Personen - Stühle - Versammlung Foto: Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat die Immu­ni­tät des CSU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Georg Nüß­lein aufgehoben.

Der Beschluss erfol­ge am Don­ners­tag­vor­mit­tag ein­stim­mig ohne Aus­spra­che. Grund­la­ge ist ein Antrag auf Geneh­mi­gung zum Voll­zug gericht­li­cher Durch­su­chungs- und Beschlag­nah­me­be­schlüs­se gegen den stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on.

Der Bun­des­tag fol­ge damit einer Beschluss­emp­feh­lung des Aus­schus­ses für Wahl­prü­fung, Immu­ni­tät und Geschäfts­ord­nung. Was genau dem CSU-Poli­ti­ker vor­ge­wor­fen wird, wur­de zunächst nicht mit­ge­teilt. Laut eines Berichts des Fern­seh­sen­ders n‑tv soll es um Ermitt­lun­gen im Zusam­men­hang mit der Ver­mitt­lung eines Mas­ken­her­stel­lers an die Bun­des­re­gie­rung und an die baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung gehen.