Bun­des­tag: Neu­es Coro­na-Schutz­kon­zept beschlos­sen worden

Frau - Seniorin - Mundschutz - Maske - Einkaufstüte - Straße - Bürgersteig - Rucksack Foto: Seniorin mit Mundschutz und Einkaufstüte, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat das neue Coro­na-Schutz­kon­zept für den Herbst beschlossen.

386 Abge­ord­ne­te stimm­ten am Don­ners­tag für den Kom­pro­miss der Ampel­ko­ali­ti­on, 313 lehn­ten ihn ab. Zudem gab es drei Ent­hal­tun­gen. Schwer­punkt der neu­en Regeln ist die Mas­ken­pflicht. So soll künf­tig bun­des­weit in Kran­ken­häu­sern, Arzt­pra­xen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen eine FFP2-Mas­ken­pflicht gel­ten, dort soll außer­dem ein Coro­na-Test ver­pflich­tend wer­den. Auch im Fern­ver­kehr mit Bus und Bahn soll eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den müs­sen. Die im ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurf vor­ge­se­he­ne Mas­ken­pflicht in Flug­zeu­gen soll aller­dings weg­fal­len – dem Ver­neh­men nach auf Druck der FDP.

Offi­zi­ell wur­de die Ände­rung mit einer Anglei­chung der euro­päi­schen Rege­lun­gen begrün­det. Eine wei­te­re Neue­rung ist, dass die Län­der vom 01. Okto­ber 2022 bis 07. April 2023 je nach Infek­ti­ons­la­ge wei­te­re Schutz­vor­keh­run­gen eigen­stän­dig anord­nen kön­nen sol­len. Dazu kann unter ande­rem Mas­ken­pflicht in Innen­räu­men sowie für den Nah­ver­kehr zäh­len. Auch eine Mas­ken­pflicht in Schu­len und sons­ti­gen Aus­bil­dungs­ein­rich­tun­gen für Beschäf­tig­te und für Schü­ler ab dem fünf­ten Schul­jahr ist laut Gesetz­ent­wurf mög­lich, „wenn dies zur Auf­recht­erhal­tung eines gere­gel­ten Prä­senz-Unter­richts­be­triebs erfor­der­lich ist”. Auch stren­ge­re Maß­nah­men kön­nen ange­ord­net wer­den, wenn sich eine Coro­na-Wel­le trotz­dem wei­ter auf­baut und ein Lan­des­par­la­ment für das gesam­te Bun­des­land oder eine kon­kre­te Gebiets­kör­per­schaft eine „kon­kre­te Gefahr” für die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Gesund­heits­sys­tems oder der sons­ti­gen kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren fest­stellt. Kon­takt­be­schrän­kun­gen und Lock­downs soll es aber nicht mehr geben.

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