Bun­des­tag: Ver­kür­zung von Insol­venz­ver­fah­ren zugestimmt

Justicia - Figur - Waage - Göttin der Gerechtigkeit - Justitia - Gericht Foto: Sicht auf Justitia, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat eine Ver­kür­zung des Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­fah­rens bei Insol­ven­zen auf den Weg gebracht.

Die Koali­ti­ons­frak­tio­nen sowie die Grü­nen stimm­ten am Don­ners­tag­mit­tag für einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung. AfD, FDP und Lin­ke ent­hiel­ten sich. Ziel der beschlos­se­nen Maß­nah­me ist, dass über­schul­de­te Unter­neh­men und Ver­brau­cher schnel­ler aus der Insol­venz her­aus­kom­men sol­len. Die Dau­er des Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­fah­rens wird dem­nach von sechs auf drei Jah­re redu­ziert. Schuld­ner haben also künf­tig die Mög­lich­keit, sich nach drei Jah­ren von Schul­den befrei­en las­sen, die von ihnen nicht bezahlt wer­den können.

Mit dem Beschluss des Bun­des­tags wer­den Vor­ga­ben einer EU-Richt­li­nie umge­setzt. Für Ver­brau­cher wird die Ver­kür­zung zunächst bis zum 30. Juni 2025 befris­tet. Die Ent­schei­dung über eine etwa­ige Ent­fris­tung soll bis zum 30. Juni 2024 erfol­gen. Bis dahin sol­len Daten über etwa­ige Aus­wir­kun­gen der Ver­fah­rens­ver­kür­zung auf das Antrags‑, Zah­lungs- und Wirt­schafts­ver­hal­ten von Ver­brau­chern vor­lie­gen. Die beschlos­se­ne Ver­kür­zung soll für alle Ver­fah­ren gel­ten, die ab dem 1. Okto­ber 2020 bean­tragt wurden.

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