CDU: Jens Spahn will Mas­ken für eine Mil­li­ar­de Euro loswerden

Jens Spahn - CDU - Politiker - Gesundheitsminister Foto: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Jens Spahn will unbrauch­ba­re Mas­ken in Reser­ve ein­la­gern und sie mit Ein­tritt des Ver­falls­da­tums ent­sor­gen lassen.

Das gehe aus inter­nen Papie­ren des Arbeits- und des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums her­vor, berich­tet der „Spie­gel”. Die Mas­ken waren im Früh­jahr 2020 vom Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um zumeist aus Chi­na beschafft wor­den. Auch nach den damals gel­ten­den Son­der­re­geln der EU waren sie nicht frei ver­kehrs­fä­hig und muss­ten daher vor ihrem Ein­satz im Labor über­prüft werden.

Dafür wur­de das neu ein­ge­führ­te Schnell­ver­fah­ren der Zen­tral­stel­le für Sicher­heits­tech­nik der Län­der noch ein­mal um zwei Test­schrit­te ver­kürzt. Die­ses ver­kürz­te Test­pro­gramm hat­te das dem Spahn-Minis­te­ri­um unter­stell­te Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te zusam­men mit dem TÜV entwickelt.

Das Arbeits­mi­nis­te­ri­um, das für die Mas­ken­si­cher­heit zustän­dig ist, ver­wei­ger­te in den ver­gan­ge­nen Mona­ten sei­ne Zustim­mung dafür, sol­che Mas­ken wie von Spahns Haus geplant, an Obdach­lo­se, Behin­der­te oder Hartz-IV-Emp­fän­ger zu ver­tei­len. Als Kom­pro­miss soll nun in der kom­men­den Woche eine Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes beschlos­sen wer­den, um die Mas­ken in der Natio­na­len Reser­ve Gesund­heits­schutz ein­la­gern zu kön­nen. Von dort sol­len sie nur in einem Kata­stro­phen­fall aus­ge­ge­ben wer­den dürfen.

In einem Ver­merk des Arbeits­mi­nis­te­ri­ums heißt es dazu, nicht nach­ge­tes­te­te Mas­ken „wer­den nach Errei­chen der Ver­falls­zeit ver­nich­tet. Eine Abga­be an Bür­ger kommt nur im Aus­nah­me­fall infra­ge”. Und selbst das nur mit aus­drück­li­chem Ein­ver­ständ­nis des Arbeitsministeriums.