Coro­na: Bund und Län­der beschlie­ßen tief­grei­fen­de Lockerungen

Event - Festival - Party - Lichterkette - Öffentlichkeit Foto: Sicht auf eine Party eines Festivalevents

Bund und Län­der haben sich bei den Bera­tun­gen am Mitt­woch auf einen Locke­rungs-Stu­fen­plan zum 20. März und auch schon davor geeinigt.

„Der Schei­tel­punkt ist mitt­ler­wei­le wohl erreicht”, sag­te Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz nach den Gesprä­chen mit den Minis­ter­prä­si­den­ten. Man habe mit den Maß­nah­men erreicht was man woll­te, so Scholz. Nun kön­ne man einen Groß­teil der Beschrän­kun­gen zurück­neh­men. Das sol­le in einem Drei-Stu­fen-Plan gesche­hen. Er warb den­noch dafür, sich imp­fen zu lassen.

Die weit­rei­chen­den Ein­schrän­kun­gen sol­len schritt­wei­se zurück­ge­nom­men wer­den. Anschlie­ßend sol­len nur noch „Basis­schutz­maß­nah­men” wie das Tra­gen medi­zi­ni­scher Mas­ken gel­ten. Aber auch vor­her soll es schon Locke­run­gen geben. In einem ers­ten Schritt sol­len pri­va­te Zusam­men­künf­te für Geimpf­te und Gene­se­ne mit mehr Teil­neh­mern mög­lich wer­den. In einem zwei­ten Schritt soll ab dem 04. März 2022 der Zugang zur Gas­tro­no­mie wie­der nach 3G-Rege­lung mög­lich sein.

Dis­ko­the­ken und Clubs sol­len ab dann für Gene­se­ne und Geimpf­te mit tages­ak­tu­el­lem Test oder mit drit­ter Imp­fung geöff­net wer­den kön­nen, also mit 2G-Plus-Rege­lung. Bei Ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men ist maxi­mal eine Aus­las­tung von 40 Pro­zent der jewei­li­gen Höchst­ka­pa­zi­tät vor­ge­se­hen, wobei die Per­so­nen­zahl von 4.000 Zuschau­ern nicht über­schrit­ten wer­den darf. Bei Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en ist maxi­mal eine Aus­las­tung von 60 Pro­zent der jewei­li­gen Höchst­ka­pa­zi­tät vor­ge­se­hen, wobei die Per­so­nen­zahl von 25.000 Zuschau­ern nicht über­schrit­ten wer­den darf.

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