Ener­gie­pau­scha­le: Auch Rent­ner kön­nen die 300 Euro erhalten

Solidaritätszuschlag - Steuerbescheid - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf eine Berechnung des Solidaritätszuschlages, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Rent­ner kön­nen die vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­se­ne Ener­gie­pau­scha­le für Arbeit­neh­mer erhalten.

Das berich­tet „Bild” (Diens­tag­aus­ga­be) unter Beru­fung auf Anga­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums. Das Minis­te­ri­um erklär­te, ob Zah­lun­gen an Rent­ner eben­falls mög­lich sei­en: „Ein Dienst­ver­hält­nis kann auch eine gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung sein. Vor­aus­set­zung für die steu­er­li­che Aner­ken­nung eines Arbeits­ver­hält­nis­se zwi­schen Ange­hö­ri­gen ist aber in jedem Fall, dass es ernst­haft ver­ein­bart und ent­spre­chend der Ver­ein­ba­rung tat­säch­lich durch­ge­führt wird”. Die steu­er­recht­li­che Aner­ken­nung des Ver­ein­bar­ten set­ze vor­aus, dass die Ver­trä­ge zivil­recht­lich wirk­sam zustan­de gekom­men sind und inhalt­lich dem zwi­schen Frem­den Übli­chen ent­spre­chen. „Wenn Bür­ger für 2022 eine Steu­er­erklä­rung abge­ben und sich dar­in zu ihren Ein­künf­ten erklä­ren, dann wird das Finanz­amt auto­ma­tisch prü­fen, ob die Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind”, so das Bundesfinanzministerium.

Die CDU-Finanz­ex­per­tin Ant­je Till­mann erklär­te, was dies prak­tisch bedeu­tet: „Es reicht aus, dass zum Bei­spiel ein Rent­ner ein­mal im Jahr 2022 eine Stun­de auf sei­nen Enkel auf­passt und dafür von sei­nen Kin­dern 12 Euro Min­dest­lohn im Rah­men eines Mini­jobs oder aus selb­stän­di­ger Tätig­keit erhält. Im Anschluss gibt er die­se Ein­künf­te in sei­ner Steu­er­erklä­rung an und bekommt die Ener­gie­preis­pau­scha­le im Mai 2023 ausbezahlt”.

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