EU: Kom­mis­si­on äußert Beden­ken wegen Apple Pay

iPhone - Smartphone - Person - Smartphone-Nutzerin - Apple Foto: Sicht auf eine iPhone-Nutzerin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die EU-Kom­mis­si­on hat schwer­wie­gen­de Beden­ken wegen des Zah­lungs­sys­tems Apple Pay des US-Tech­kon­zerns Apple.

Das teil­ten die euro­päi­schen Wett­be­werbs­hü­ter am Mon­tag mit. Dem­nach wur­de das Unter­neh­men von der vor­läu­fi­gen Auf­fas­sung in Kennt­nis gesetzt, dass es sei­ne beherr­schen­de Stel­lung auf den Märk­ten für mobi­le Geld­bör­sen auf iOS-Gerä­ten miss­braucht habe. Durch Beschrän­kung des Zugangs zu einer Stan­dard­tech­no­lo­gie für kon­takt­lo­se Zah­lun­gen mit mobi­len Gerä­ten in Geschäf­ten („NFC” oder „tap and go”) schrän­ke Apple den Wett­be­werb im Bereich der mobi­len Geld­bör­sen auf iOS-Gerä­ten ein.

Die Kom­mis­si­on bean­stan­det, dass Apple die Ent­wick­ler von Apps für mobi­le Geld­bör­sen dar­an hin­de­re, auf iOS-Gerä­ten auf die erfor­der­li­che Hard­ware und Soft­ware (soge­nann­te „NFC-Inputs”) zuzu­grei­fen, wovon die unter­neh­mens­ei­ge­ne Lösung, Apple Pay, pro­fi­tie­re. „Mobi­le Zah­lun­gen gewin­nen in der digi­ta­len Wirt­schaft immer mehr an Bedeu­tung”, sag­te EU-Kom­mis­si­ons­vi­ze Mar­gre­the Ves­ta­ger. Für die Inte­gra­ti­on der euro­päi­schen Zah­lungs­ver­kehrs­märk­te sei es wich­tig, dass den Ver­brau­chern die Vor­tei­le eines wett­be­werbs­ba­sier­ten und inno­va­ti­ven Markt­um­felds zugu­te­kom­men. „Uns lie­gen Anhalts­punk­te dafür vor, dass Apple den Zugang Drit­ter zu Schlüs­sel­tech­no­lo­gien beschränkt hat, die für die Ent­wick­lung kon­kur­rie­ren­der mobi­ler Geld­bör­sen für Apple-Gerä­te benö­tigt wer­den”, so Ves­ta­ger. Die Über­mitt­lung einer Mit­tei­lung der Beschwer­de­punk­te greift dem Ergeb­nis des Ver­fah­rens aller­dings noch nicht vor.

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