Ber­lin: EU-Kom­mis­si­on prüft Kla­ge gegen Deutschland

Flagge - Europa - Europäische Union - Fahnenmast Foto: Europaflagge an einem Fahnenmast hissend, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Wegen des Urteils des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zu den Staats­an­lei­he­käu­fen der Euro­päi­schen Zen­tral­bank droht nun eine Kla­ge aus Brüssel.

Nach Infor­ma­tio­nen des „Spie­gel” schließt die EU-Kom­mis­si­on nicht aus, ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land ein­zu­lei­ten, wenn die Bun­des­re­gie­rung bei der Umset­zung des Urteils gegen euro­päi­sches Recht ver­sto­ßen soll­te. Ein Spre­cher sag­te, man prü­fe das Urteil derzeit.

Für Unmut bei Rechts­exper­ten und Brüs­se­ler Poli­ti­kern sorgt vor allem die Kri­tik der Ver­fas­sungs­rich­ter am Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Der CSU-Euro­pa­par­la­men­ta­ri­er Mar­kus Fer­ber klagt, dass die Karls­ru­her Rich­ter „eine Gren­ze über­schrit­ten” hät­ten. Wenn sich in der Fol­ge Polens Ver­fas­sungs­ge­richt „mit den glei­chen Argu­men­ten über den EuGH hin­weg­set­zen wür­de, sind wir auf abschüs­si­gem Gelände”.

Unter­des­sen macht sich Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) dar­an, die Vor­ga­ben aus Karls­ru­he umzu­set­zen. Nach Infor­ma­tio­nen des „Spie­gel” lässt er sei­ne Beam­ten prü­fen, ob das neue Ankauf­pro­gramm der EZB gegen die Coro­na-Rezes­si­on mit sei­nem Volu­men von 750 Mil­li­ar­den Euro im Sin­ne des Ver­fas­sungs­ge­richts die Grund­sät­ze der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit erfüllt. Das Urteil der Beam­ten fällt dem­nach posi­tiv aus. Sie fin­den angeb­lich nichts zu beanstanden.

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