EU-Kom­mis­si­on star­tet Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen London

Europese Commissie - Commission Europeenne - Gebäude - Europäische Kommission - Belgien - Brüssel Foto: Europäische Kommission in Brüssel (Belgien), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen das Ver­ei­nig­te König­reich eingeleitet.

Am Don­ners­tag sei ein förm­li­ches Auf­for­de­rungs­schrei­ben nach Lon­don geschickt wor­den, weil die dor­ti­ge Regie­rung kei­nen Kan­di­da­ten für das Amt eines EU-Kom­mis­sars vor­schla­gen hat­te, teil­te die Kom­mis­si­on mit. Es sei gegen Ver­pflich­tun­gen aus dem EU-Ver­trag ver­sto­ßen wor­den, hieß es.

Die Behör­den des Ver­ei­nig­ten König­reichs hät­ten bis 22. Novem­ber Zeit, Stel­lung zu neh­men. Die kur­ze Frist sei dadurch gerecht­fer­tigt, dass die nächs­te Kom­mis­si­on ihre Arbeit so schnell wie mög­lich auf­neh­men müs­se, hieß es aus Brüssel.

Lon­don hat­te der EU am Mitt­woch bereits schrift­lich mit­ge­teilt, dass man ange­sichts der bevor­ste­hen­den Par­la­ments­wah­len nicht in der Lage sei, einen Kan­di­da­ten für das Amt des Kom­mis­sars vorzuschlagen.

Ein Mit­glied­staat kön­ne sich gemäß der stän­di­gen Recht­spre­chung der EU aber nicht auf Bestim­mun­gen sei­ner inner­staat­li­chen Rechts­ord­nung beru­fen, um die Nicht­ein­hal­tung von Ver­pflich­tun­gen aus dem Uni­ons­recht zu recht­fer­ti­gen, kom­men­tier­te die EU-Kom­mis­si­on die­ses Vorgang.

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