Die EU-Kommission verklagt Polen im Streit um die polnische Justizreform vor dem Europäischen Gerichtshof.
Das teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Konkret geht es um ein Gesetz, welches am 14. Februar 2020 in Kraft getreten war. Das Justizgesetz untergrabe unter anderem die richterliche Unabhängigkeit und sei mit EU-Recht unvereinbar, hieß es zur Begründung der Klage. Bis zu einem endgültigen Urteil sollen nach dem Willen der EU-Kommission vorläufige Maßnahmen verhängt werden.
Damit sollen „schwerwiegende und nicht wiedergutzumachende Schäden” verhindern werden, die der Unabhängigkeit der Justiz zugefügt würden. Brüssel hatte wegen der Justizreform der polnischen Regierung bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und auch diverse Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.