EU: Stren­ge­re Vor­schrif­ten für Online-Finanzdienstleistungen

Europäische Zentralbank - Fußgängerschild - Öffentlichkeit Foto: Fußgängerschild zur Europäischen Zentralbank (Frankfurt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die EU-Kom­mis­si­on hat stren­ge­re Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten für Online-Finanz­dienst­leis­tun­gen verabschiedet.

Ziel sei es, die Ver­brau­cher­rech­te zu stär­ken und die grenz­über­schrei­ten­de Erbrin­gung von Finanz­dienst­leis­tun­gen im Bin­nen­markt zu för­dern, teil­te die Brüs­se­ler Behör­de am Mitt­woch mit. Der Vor­schlag ent­hält meh­re­re Maß­nah­men, unter ande­rem eine ein­fa­che­re Wahr­neh­mung des 14-tägi­gen Wider­rufs­rechts. Um Ver­brau­chern die Aus­übung die­ses Rechts zu erleich­tern, sol­len Unter­neh­mer bei elek­tro­ni­schen Ver­käu­fen eine Schalt­flä­che für den Wider­ruf bereitstellen.

Zudem sol­len die Vor­schrif­ten dar­über, wie und wann wel­che vor­ver­trag­li­chen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len sind, kla­rer aus­ge­stal­tet wer­den. So soll der Ver­käu­fer zum Bei­spiel ver­pflich­tet wer­de, vor­ab bestimm­te Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len, bei­spiels­wei­se die E‑Mail-Adres­se des Unter­neh­mers, etwa­ige ver­steck­te Kos­ten oder das Risi­ko im Zusam­men­hang mit der Finanz­dienst­leis­tung. Die Infor­ma­tio­nen müs­sen laut EU-Kom­mis­si­on zudem deut­lich sicht­bar auf dem Bild­schirm ange­zeigt wer­den – Vor­schrif­ten für die Ver­wen­dung von Pop-ups oder Link­schich­ten zur Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen sol­len ein­ge­führt werden.

Wei­te­re Maß­nah­men betref­fen beson­de­re Vor­schrif­ten zum Schutz der Ver­brau­cher beim Abschluss von Finanz­dienst­leis­tungs­ver­trä­gen im Inter­net, die Durch­set­zung sowie die Har­mo­ni­sie­rung der Rechts­vor­schrif­ten. „So wie sich die Welt der Finanz­dienst­leis­tun­gen wei­ter­ent­wi­ckelt, müs­sen auch unse­re Vor­schrif­ten auf dem neu­es­ten Stand sein”, sag­te EU-Jus­tiz­kom­mis­sar Didier Reyn­ders. „Die Digi­ta­li­sie­rung und die sprung­haf­te Zunah­me neu­er Finanz­pro­duk­te haben die­sen Sek­tor in den letz­ten zwan­zig Jah­ren grund­le­gend ver­än­dert, und die jüngs­ten Aus­gangs­be­schrän­kun­gen infol­ge der Covid-Kri­se haben gezeigt, dass ein effi­zi­en­te­rer und moder­ne­rer Rechts­rah­men für Fern­fi­nanz­dienst­leis­tun­gen wich­ti­ger denn je ist”. Auch wenn die Risi­ken und Her­aus­for­de­run­gen unter­schied­lich aus­fal­len könn­ten, lie­ge der Fokus der auf der Sicher­heit der Ver­brau­cher. Der Vor­schlag der Kom­mis­si­on wird in einem nächs­ten Schritt im Rat und im Euro­päi­schen Par­la­ment erörtert.