Even­tim: Jus­tiz­mi­nis­te­rin hat kei­ne Ein­wän­de gegen Ankündigung

Christine Lambrecht - Politikerin - SPD - Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Foto: Die Justiz- und Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Chris­ti­ne Lam­brecht hat kei­ne grund­sätz­li­chen Ein­wän­de gegen die Ankün­di­gung des Kon­zert­ver­an­stal­ters Eventim.

Ange­kün­digt wur­de eine Coro­na-Imp­fung künf­tig zur Vor­aus­set­zung für eine Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen machen zu wol­len. „Es macht einen gro­ßen Unter­schied, ob der Staat Grund­rech­te ein­schrän­ken muss oder ob pri­va­te Ange­bo­te für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen machen möch­ten”, sag­te Lam­brecht dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land”. Pri­vat­un­ter­neh­men dürf­ten im Grund­satz selbst bestim­men, mit wem sie Geschäf­te machen möch­ten. „Juris­ten spre­chen hier vom Grund­satz der Pri­vat­au­to­no­mie. Wenn zum Bei­spiel die Restau­rants wie­der öff­nen dür­fen und ein Restau­rant­in­ha­ber dann ein Ange­bot nur für Geimpf­te machen möch­te, wird man ihm dies nach gel­ten­der Rechts­la­ge schwer­lich unter­sa­gen können”.

Die SPD-Poli­ti­ke­rin sag­te aller­dings, dass es anfangs nicht genü­gend geimpf­te Per­so­nen geben wer­de, „dass sich sol­che Unter­schei­dun­gen für die Wirt­schaft loh­nen wür­den”. Und je wei­ter die Imp­fun­gen vor­an­schrei­ten, des­to eher wer­de man zur Nor­ma­li­tät zurück­keh­ren kön­nen. „Wir spre­chen hier also nur über einen rela­tiv kur­zen Übergangszeitraum”.

Der Chef des Ticket­ver­käu­fers und Kon­zert­ver­an­stal­ters CTS Even­tim, Klaus-Peter Schu­len­berg, hat­te zuvor der „Wirt­schafts­wo­che” gesagt: „Wenn es genug Impf­stoff gibt und jeder sich imp­fen las­sen kann, dann soll­ten pri­vat­wirt­schaft­li­che Ver­an­stal­ter auch die Mög­lich­keit haben, eine Imp­fung zur Zugangs­vor­aus­set­zung für Ver­an­stal­tun­gen zu machen”. Das Unter­neh­men habe sei­ne Sys­te­me bereits so ein­ge­rich­tet, dass die­se auch Impf­aus­wei­se lesen könnten.