FDP: Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen Bun­des­not­brem­se verteidigt

Freie Demokraten - FDP Logo - Anzug Foto: Sicht auf einen Anzug mit einer FDP-Karte in der Tasche, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die FDP hat die ange­kün­dig­te Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die soge­nann­te Bun­des­not­brem­se verteidigt.

Es gehe unter ande­rem um das The­ma Aus­gangs­sper­ren, sag­te FDP-Par­la­ments­ge­schäfts­füh­rer Mar­co Busch­mann am Diens­tag in der Bun­des­pres­se­kon­fe­renz. Die­se wür­den auf­grund einer nack­ten Inzi­denz­zahl ver­hängt. Aus­gangs­sper­ren sei­en aber ein „tie­fer Grund­rechts­ein­griff”, so Busch­mann. „Wer sei­ne Woh­nung nicht mehr ver­las­sen darf, ist im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes ein Stück weit unfrei”. Die Pan­de­mie kön­ne zwar ein guter Grund für eine sol­che Maß­nah­me sein, es gebe aber Zwei­fel an ihrer Wirk­sam­keit und damit an ihrer Verhältnismäßigkeit.

Die „Bun­des­not­brem­se” war am Sams­tag in Kraft getre­ten. Zuvor war sie vom Bun­des­tag auf den Weg gebracht und vom Bun­des­rat gebil­ligt wor­den. Die Novel­le des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes sieht für Gebie­te, in denen an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen eine Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 100 über­schrit­ten wird, eine bun­des­weit ver­bind­li­che Not­brem­se vor.

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