Gas: Kabi­nett beschließt Dezember-Sofortzahlung

Hinweisschild - Straßenschild - Erdgas - Gelbes Schild - Kennzeichnung Foto: Gelbes Hinweisschild zum Erdgas in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hat den Weg für die geplan­ten Sofort­zah­lun­gen für Gas­kun­den im Dezem­ber freigemacht.

Das Kabi­nett bil­lig­te den ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf am Mitt­woch. Gas­kun­den müss­ten somit im Dezem­ber kei­ne Abschlags­zah­lung leis­ten, schrieb Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz bei Twit­ter. Zuvor waren bereits Details aus dem Gesetz­ent­wurf bekannt gewor­den. Laut eines Berichts des „Han­dels­blatts” erwar­tet die Bun­des­re­gie­rung für die Dezem­ber-Sofort­zah­lung Aus­ga­ben in Höhe von 8,9 Mil­li­ar­den Euro, die aus dem Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds getra­gen wer­den sollen.

Den größ­ten Anteil davon machen die Zah­lun­gen an pri­va­te Ver­brau­cher aus. Es gibt rund 20 Mil­lio­nen Haus­hal­te mit Gas­an­schluss in Deutsch­land. Im Gegen­satz zum ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurf hat die Bun­des­re­gie­rung bei der Berech­nung der Höhe des Dezem­ber-Zuschlags Anpas­sun­gen vor­ge­nom­men. Die Höhe soll nun ein Zwölf­tel des im Sep­tem­ber pro­gnos­ti­zier­ten Jah­res­ver­brauchs, mul­ti­pli­ziert mit dem Arbeits­preis zum Stich­tag 01. Dezem­ber 2022, betra­gen. Ursprüng­lich hat­te die Regie­rung vor­ge­se­hen, nicht die Pro­gno­se, son­dern den tat­säch­li­chen Ver­brauch zu nut­zen. Außer­dem soll­te dafür der Dezem­ber, nicht der Sep­tem­ber her­an­ge­zo­gen wer­den. Das hat­te für Kri­tik gesorgt, weil es dadurch einen Anreiz gege­ben hät­te, den Gas­ver­brauch zu erhö­hen. Jetzt aber folgt die Bun­des­re­gie­rung offen­bar dem Rat der von ihr ein­be­ru­fe­nen Expertenkommission.

Bei Ver­brau­chern, die erst nach dem Sep­tem­ber einen Gas­ver­trag abge­schlos­sen haben, soll für die Höhe der Ent­las­tung ein „typi­scher Jah­res­ver­brauch” zugrun­de gelegt wer­den, heißt es im Kabi­netts­ent­wurf, über den die Zei­tung berich­tet hat­te. Ver­brau­cher, die im Dezem­ber kei­ne Rech­nung ihres Gas­ver­sor­gers erhal­ten, über die der Sofort­zu­schlag abge­rech­net wer­den könn­te, müs­sen ent­we­der kei­nen Janu­ar-Abschlag zah­len oder erhal­ten den Sofort­zu­schlag mit der Janu­ar-Rech­nung. Bei Bezie­hern von Fern­wär­me steht dem Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men frei, ob sie den Sofort­zu­schlag in der Dezem­ber-Rech­nung gut­schrei­ben oder ob sie den Dezem­ber-Abschlag ein­fach erlassen.

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