Die GroKo will kleineren Parteien in der Pandemie die Zulassung zur Bundestagswahl durch eine Änderung des Wahlgesetzes erleichtern.
„Die Koalitionsfraktionen haben miteinander vereinbart, alsbald einen eigenen Gesetzentwurf zur Herabsetzung der Unterschriftenquoren einzubringen”, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, dem „Spiegel”. Die Einzelheiten dazu würden derzeit abgestimmt. Heveling äußerte sich unabhängig von der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, das die Klage zweier Kleinparteien am Dienstag verworfen hatte. Das Gericht hatte die Anträge der Bayernpartei und der MLPD, die Pflicht zur Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterstützungsunterschriften wegen der Pandemie auszusetzen oder die erforderliche Zahl der Unterschriften abzusenken, als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen. Zugleich aber hatten die obersten Richter eine Überprüfung der bisherigen Quoren durch den Gesetzgeber angemahnt.
Die Erste Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, verwies auf einen eigenen Gesetzentwurf, der vergangene Woche in den Bundestag eingebracht worden war und eine Absenkung der Unterschriftenquoren auf 30 Prozent des geltenden Wertes vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht habe nun klargemacht, dass der Gesetzgeber verpflichtet sei, die geltende Gesetzeslage zu überprüfen. „Einfach achselzuckend die erschwerten Pandemie-Bedingungen für kleinerer Parteien zu ignorieren, geht für uns nicht”, sagte Haßelmann dem „Spiegel”. Den „vagen Ankündigungen von Union und SPD, jetzt doch noch aktiv werden zu wollen, müssen jetzt Taten folgen”. Für die Grünen sei es „eine Frage der Fairness, dass für kleinere Parteien die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Bundestagswahl auch während der Corona-Pandemie erfüllbar sein müssen”, so Haßelmann.
Auch die FDP zeigte sich offen für eine Änderung des Wahlgesetzes. Innenexperte Konstantin Kuhle sagte dem Magazin, „um einen rechtssicheren Ablauf der Bundestagswahl zu gewährleisten, sollte der Bundestag nun eine moderate Absenkung der erforderlichen Anzahl an Unterstützungsunterschriften prüfen”. Gleichzeitig aber sollten die betroffenen Parteien „im Rahmen der Möglichkeiten” weiterhin Unterschriften sammeln.