Hartz IV: Ukrai­ne-Flücht­lin­ge bekom­men Anspruch auf ALG II

Arbeitsamt - Agentur für Arbeit - Aschersleben - Schild - Logo - Gebäude - Weg - Laternen - Bäume - Wiese Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der haben beschlos­sen, dass Kriegs­flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne zukünf­tig Grund­si­che­rungs­leis­tun­gen nach dem SGB II erhal­ten können.

Das teil­te Meck­len­burg-Vor­pom­merns Minis­ter­prä­si­den­tin Manue­la Schwe­sig am Don­ners­tag­abend nach der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz mit. Da wur­de dem­nach außer­dem beschlos­sen, dass der Bund den Kom­mu­nen zwei Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung stellt. Die Zahl der Flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne liegt in Deutsch­land bei über 300.000. Die Dun­kel­zif­fer ist aber unbe­kannt, da kei­ne Regis­trie­rungs­pflicht besteht.

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