Home­of­fice: Arbeits­mi­nis­ter Huber­tus Heil legt Gesetz vor

Arbeitsecke - Schreibtisch - Stuhl - Lampe Foto: Sicht auf eine Arbeitsecke mit Schreibtisch und Stuhl, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Huber­tus Heil hat sein ange­kün­dig­tes Gesetz für ein Recht auf Home­of­fice fer­tig­ge­stellt und will es nun in die Res­sort­ab­stim­mung geben.

Das „Mobi­le Arbeit Gesetz” sehe für Arbeit­neh­mer einen Rechts­an­spruch auf 24 Tage Home­of­fice im Jahr und einen Erör­te­rungs­an­spruch beim Arbeit­ge­ber vor, sag­te Heil der „Bild am Sonn­tag”. Und wei­ter: „Dort, wo es mög­lich ist, sol­len alle Ange­stell­ten einen gesetz­li­chen Anspruch von min­des­tens 24 Tagen pro Jahr für mobi­le Arbeit bekom­men”. Wenn bei­de Eltern einen Beruf hät­ten, in dem mobi­les Arbei­ten mach­bar ist, kön­ne nach sei­nem Vor­schlag jede Woche abwech­selnd ein Eltern­teil einen Tag von zuhau­se arbei­ten. „Das erleich­tert das Fami­li­en­le­ben enorm”.

Heil begrün­de­te sei­nen Vor­stoß auch mit den Erfah­run­gen der Coro­na-Zeit. „Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobi­les Arbei­ten mög­lich ist als wir dach­ten. Mobi­les Arbei­ten ist nicht nur was für jun­ge Leu­te aus Agen­tu­ren, die mit Lap­top und Lat­te Mac­chia­to im Cafe sit­zen”. Weil mobi­les Arbei­ten schon für eini­ge fest zur moder­nen Arbeits­welt gehö­re, aber vie­len noch nicht ermög­licht wer­de, brau­che es dafür auch ein Gesetz. Die 24 Tage möch­te der Minis­ter als Unter­gren­ze ver­stan­den wis­sen. Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber könn­ten sich dar­über hin­aus indi­vi­du­ell in Tarif­ver­trä­gen oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen auf mehr Heim­ar­beit ver­stän­di­gen. „Alle Beschäf­tig­ten bekom­men das Recht, mit ihrem Chef über mobi­les Arbei­ten zu ver­han­deln. Natür­lich kann ein Bäcker nicht von zuhau­se aus Bröt­chen backen.” Des­halb kön­ne ein Arbeit­ge­ber den Wunsch nach mobi­ler Arbeit ableh­nen, wenn er dafür „nach­voll­zieh­ba­re orga­ni­sa­to­ri­sche oder betrieb­li­che Grün­de” hat.

Für Arbeit­neh­mer sei es mit dem Gesetz nicht mehr mög­lich, mobi­les Arbei­ten aus Prin­zip abzu­leh­nen. „Als Arbeit­ge­ber ein­fach nur „Nein” zu sagen, geht mit dem Gesetz nicht mehr. Chef und Mit­ar­bei­ter wer­den in Zukunft dar­über auf Augen­hö­he ver­han­deln.” Dar­über hin­aus schrei­be das Gesetz vor, dass die Arbeits­zeit im Home­of­fice digi­tal doku­men­tiert wer­den muss: „Arbeit von zu Hau­se darf nicht dazu füh­ren, dass einen die Arbeit gar nicht mehr los­lässt. Auch im Home­of­fice muss irgend­wann Fei­er­abend sein.” Des­halb schrei­be das Gesetz vor: „Bei mobi­ler Arbeit müs­sen Arbeits­zei­ten digi­tal doku­men­tiert wer­den. Das ist tech­nisch sehr ein­fach zu lösen, dafür gibt es Apps und Programme”.

Auch die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung soll bei mobi­ler Arbeit gel­ten und für den Weg hin und zurück zu Kita und Schu­le gel­ten. „Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung umfasst den Weg zur Arbeit. Auch beim mobi­len Arbei­ten soll zum Bei­spiel der Weg zur Kita oder Schu­le und von dort­hin zurück ins Home­of­fice ver­si­chert sein”.

Das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um hat eine Stu­die zum Home­of­fice in der Coro­na-Pan­de­mie in Auf­trag gege­ben. Dem­nach haben in den Mona­ten Juli und August 2020 36 Pro­zent der abhän­gig Beschäf­tig­ten im Home­of­fice gear­bei­tet – das ent­spricht einer Gesamt­zahl von rund 14,6 Mil­lio­nen Arbeit­neh­mern. Im Vor­jah­res­zeit­raum lag der Anteil der Beschäf­tig­ten, die mobil arbei­ten, bei 24 Pro­zent. 87 Pro­zent der Men­schen, die wäh­rend der Pan­de­mie zu Hau­se gear­bei­tet haben, waren mit dem Home­of­fice „sehr zufrie­den” oder „zufrie­den”. 65 Pro­zent der­je­ni­gen, die wäh­rend der Kri­se zum ers­ten Mal im Home­of­fice gear­bei­tet haben, wür­den auch nach der Kri­se ger­ne „eini­ge Male in der Woche” im Home­of­fice arbei­ten, 26 Pro­zent geben an, ger­ne „eini­ge Male im Mona­te” von zu Hau­se aus arbei­ten zu wollen.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.