Kabi­nett: Erwei­ter­te Coro­na-Arbeits­schutz­ver­ord­nung beschlossen

Gesichtsmaske tragen - Hinweis - Boden - Einkaufsstraße - Wiesdorfer Platz - Leverkusen Foto: "Gesichtsmaske tragen"-Hinweis am Wiesdorfer Platz (Leverkusen)

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am Mitt­woch eine erwei­ter­te Coro­na-Arbeits­schutz­ver­ord­nung auf den Weg gebracht.

Die bestehen­de Ver­ord­nung wer­de an die Dau­er der epi­de­mi­schen Lage gekop­pelt und somit samt eini­ger Ände­run­gen bis ein­schließ­lich 24. Novem­ber 2021 ver­län­gert, teil­te das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um mit. Neu ist die Ver­pflich­tung der Arbeit­ge­ber, Beschäf­tig­te über die Risi­ken einer Covid-19-Erkran­kung und bestehen­de Mög­lich­kei­ten einer Imp­fung zu infor­mie­ren. Zudem müs­sen die Betriebs­ärz­te bei betrieb­li­chen Impf­an­ge­bo­ten unter­stützt und Beschäf­tig­te zur Wahr­neh­mung von Impf­an­ge­bo­ten frei­ge­stellt werden.

Die zuletzt dis­ku­tier­te Mög­lich­keit der Abfra­ge des Impf­sta­tus der Mit­ar­bei­ter durch den Arbeit­ge­ber ist nicht in der Ver­ord­nung ent­hal­ten. Arbeits­mi­nis­ter Huber­tus Heil hat­te hier arbeits­recht­li­che Beden­ken geäu­ßert. Der Arbeit­ge­ber soll den Impf- oder Gene­sungs­sta­tus der Beschäf­tig­ten bei der Fest­le­gung der erfor­der­li­chen Schutz­maß­nah­men aller­dings berück­sich­ti­gen kön­nen. Die Ände­run­gen tre­ten am 10. Sep­tem­ber in Kraft.

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