Kabi­nett: Neu­re­ge­lung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes beschlossen

Straßenbahn - Tunnel - Haltestelle - Personen - Mundschutz - Maske - Öffentlichkeit Foto: Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am Diens­tag­mor­gen die von Jens Spahn vor­ge­schla­ge­ne Neu­re­ge­lung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes beschlossen.

Das berich­ten die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Mitt­wochs­aus­ga­ben). Dem­nach soll damit sicher­ge­stellt wer­den, dass die Anzahl der Neu­in­fek­tio­nen „nicht mehr zen­tra­ler Maß­stab” sind und die bis­her schon im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz genann­ten Schutz­maß­nah­men gegen die Coro­na­vi­rus-Krank­heit „zukünf­tig ins­be­son­de­re auch an der Covid-19-Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te” aus­ge­rich­tet werden.

„Je weni­ger Men­schen wegen Covid im Kran­ken­haus behan­delt wer­den müs­sen, des­to mehr Frei­heit ist mög­lich. An die­sem Leit­satz sol­len die Län­der künf­tig ihre Pan­de­mie­po­li­tik aus­rich­ten”, sag­te Spahn den Fun­ke-Zei­tun­gen. „Bei hoher Impf­quo­te wird die Inzi­denz nicht über­flüs­sig, aber sie ver­liert an Aus­sa­ge­kraft.” Der Bun­des­tag soll in der kom­men­den Woche die Neu­re­ge­lung beschließen.

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