Die Grünen drängen die Koalition zu einer Einigung über die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung.
„Das Grundgesetz wird nicht alle paar Monate geändert. Wir haben also die Pflicht, es jetzt richtig zu machen – das heißt, besser als die Bundesregierung”, heißt es in einem Positionspapier der Grünen in Bund und Ländern, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten. Der Regierungsvorschlag sei „keine Antwort auf das Problem” und widerspreche sowohl der UN-Kinderrechtskonvention als auch der EU-Grundrechte-Charta und dem deutschen Familien‑, Kinder- und Jugendhilferecht. Der Gesetzentwurf gleiche einer lieblosen Abarbeitung von Koalitionsvereinbarungen und könne sogar die Ausgangsposition von Kindern und Jugendlichen verschlechtern. Er sei daher für die Grünen nicht akzeptabel.
Das Papier ist unter anderem von Parteichefin Annalena Baerbock, Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt und Grünen-Landesministern aus acht der zehn Bundesländer unterzeichnet, in denen die Grünen mitregieren. Landesminister aus Brandenburg und Schleswig-Holstein fehlen. Die Koalition hatte im Januar einen Gesetzesentwurf für Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorgelegt. Für eine Verfassungsänderung sind im Bundestag wie im Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig. Die Koalition braucht daher die Zustimmung der Grünen.
In ihrem Papier betonen die Grünen: „Kinderrechte müssen absolut gelten.” Statt nur angemessen wie im Regierungsentwurf vorgesehen, müssten Kinderrechte vorrangig berücksichtigt werden. Statt das Elternrecht zum Maßstab zu machen, müssten der Kindeswille und die wachsende Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Im Regierungsentwurf fehle zudem das „Recht von Kindern und Jugendlichen, bei allen sie betreffenden Angelegenheiten, entsprechend ihres Alters und Reifegrades beteiligt zu werden”, genauso wie ein Recht auf Entwicklungsförderung. Die Pandemie habe gezeigt, „dass Kinderrechte in politischen Entscheidungen mit bedacht werden, aber nicht die herausragende Stellung einnehmen, die den besonderen Entwicklungsbedarfen der Kinder gerecht wird”. Das müsse sich ändern.