Kin­der­rech­te: Grü­ne drän­gen auf Eini­gung im Grundgesetz

Kinder - Sandkasten - Spielzeug - Spielplatz - Öffentlichkeit Foto: Kind im Sandkasten an einem Spielplatz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Grü­nen drän­gen die Koali­ti­on zu einer Eini­gung über die Auf­nah­me von Kin­der­rech­ten in die Verfassung.

„Das Grund­ge­setz wird nicht alle paar Mona­te geän­dert. Wir haben also die Pflicht, es jetzt rich­tig zu machen – das heißt, bes­ser als die Bun­des­re­gie­rung”, heißt es in einem Posi­ti­ons­pa­pier der Grü­nen in Bund und Län­dern, über das die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” berich­ten. Der Regie­rungs­vor­schlag sei „kei­ne Ant­wort auf das Pro­blem” und wider­spre­che sowohl der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on als auch der EU-Grund­rech­te-Char­ta und dem deut­schen Familien‑, Kin­der- und Jugend­hil­fe­recht. Der Gesetz­ent­wurf glei­che einer lieb­lo­sen Abar­bei­tung von Koali­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen und kön­ne sogar die Aus­gangs­po­si­ti­on von Kin­dern und Jugend­li­chen ver­schlech­tern. Er sei daher für die Grü­nen nicht akzeptabel.

Das Papier ist unter ande­rem von Par­tei­che­fin Anna­le­na Baer­bock, Frak­ti­ons­chefin Kat­rin Göring-Eckardt und Grü­nen-Lan­des­mi­nis­tern aus acht der zehn Bun­des­län­der unter­zeich­net, in denen die Grü­nen mit­re­gie­ren. Lan­des­mi­nis­ter aus Bran­den­burg und Schles­wig-Hol­stein feh­len. Die Koali­ti­on hat­te im Janu­ar einen Geset­zes­ent­wurf für Auf­nah­me von Kin­der­rech­ten ins Grund­ge­setz vor­ge­legt. Für eine Ver­fas­sungs­än­de­rung sind im Bun­des­tag wie im Bun­des­rat Zwei-Drit­tel-Mehr­hei­ten nötig. Die Koali­ti­on braucht daher die Zustim­mung der Grünen.

In ihrem Papier beto­nen die Grü­nen: „Kin­der­rech­te müs­sen abso­lut gel­ten.” Statt nur ange­mes­sen wie im Regie­rungs­ent­wurf vor­ge­se­hen, müss­ten Kin­der­rech­te vor­ran­gig berück­sich­tigt wer­den. Statt das Eltern­recht zum Maß­stab zu machen, müss­ten der Kin­des­wil­le und die wach­sen­de Selbst­be­stim­mung von Kin­dern und Jugend­li­chen gestärkt wer­den. Im Regie­rungs­ent­wurf feh­le zudem das „Recht von Kin­dern und Jugend­li­chen, bei allen sie betref­fen­den Ange­le­gen­hei­ten, ent­spre­chend ihres Alters und Rei­fe­gra­des betei­ligt zu wer­den”, genau­so wie ein Recht auf Ent­wick­lungs­för­de­rung. Die Pan­de­mie habe gezeigt, „dass Kin­der­rech­te in poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen mit bedacht wer­den, aber nicht die her­aus­ra­gen­de Stel­lung ein­neh­men, die den beson­de­ren Ent­wick­lungs­be­dar­fen der Kin­der gerecht wird”. Das müs­se sich ändern.