Koali­ti­on: Eini­gung für Kurz­ar­bei­ter­geld und Wahlrechtsreform

Bundeskanzleramt - Bundesregierung - Bundesbehörde - Berlin Foto: Sicht auf das Bundeskanzleramt in der Hauptstadt (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Spit­zen der Gro­ßen Koali­ti­on haben sich auf eine Ver­län­ge­rung des Kurz­ar­bei­ter­gel­des bis zum 31.12.2021 geeinigt.

Das teil­ten die Par­tei­vor­sit­zen­den von CDU, CSU und SPD am Diens­tag­abend mit. Coro­na-Hil­fen für den Mit­tel­stand, wie die Über­brü­ckungs­hil­fen für Unter­neh­men und Zuschüs­se zu den Betriebs­kos­ten, sol­len bis zum Jah­res­en­de 2020 ver­län­gert werden.

Außer­dem sprach CDU-Che­fin Anne­gret Kramp-Kar­ren­bau­er von einer Eini­gung auf eine Wahl­rechts­re­form. Dem­nach soll schon für die Bun­des­tags­wahl 2021 „mit einer ent­spre­chen­den Dämp­fungs­maß­nah­me dem unge­hin­der­ten Auf­wach­sen des Bun­des­ta­ges ent­ge­gen­ge­tre­ten wer­den”, die eigent­li­che Wahl­rechts­re­form sol­le dann 2025 umge­setzt werden.

SPD-Chef Nor­bert Wal­ter-Bor­jans ergänz­te, dass bis dahin eine Wahl­rechts­kom­mis­si­on über The­men wie die Absen­kung des Wahl­al­ters auf 16 Jah­re und eine Ver­län­ge­rung der Legis­la­tur­pe­ri­ode von vier auf fünf Jah­re spre­chen sol­le. Bis Mit­te 2023 soll­ten ent­spre­chen­de Emp­feh­lun­gen vor­lie­gen. Die Koali­ti­ons­spit­zen waren am Nach­mit­tag im Kanz­ler­amt zusammengekommen.

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