Der Bundestag hat die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Unternehmen können nun länger staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.
Der Gesetzentwurf „zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie” wurde am Freitagvormittag mit den Stimmen der Großen Koalition angenommen, die Oppositionsfraktionen enthielten sich. Mit den Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021 soll für die Unternehmen und Beschäftigten, die von der Covid-19-Pandemie und ihren Folgen betroffen sind, eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022 gebaut und ihnen Planungssicherheit gegeben werden, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Gleichzeitig sollen die Sonderregelungen wegen der enormen finanziellen Auswirkungen gestuft auslaufen.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes sollen durch Änderung der entsprechenden Verordnungen im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.
Konkret sieht der Entwurf vor, die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten zu verlängern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen sollen insoweit bis 31. Dezember 2021 verlängert werden, „als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt”. Zudem soll der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt werden, „dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss”, heißt es in dem Entwurf, gegen den der Bundesrat in seiner Stellungnahme keine Einwendungen erhoben hat.