Län­der: Lock­down für Unge­impf­te soll bun­des­weit kommen

Kreuz - Christentum - Flur - Türe - Krankenhaus Foto: Kreuz in einem Krankenhaus, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Vor dem Coro­na-Gip­fel haben sich die Län­der geei­nigt, ab wann künf­tig bun­des­weit die 2G- oder sogar 2G-Plus-Regel in Kraft tritt.

Das berich­tet das Por­tal „Busi­ness Insi­der” unter Beru­fung auf eine Beschluss­vor­la­ge. Bei der 2G-Regel wird der Zugang dem­nach nur Geimpf­ten und Gene­se­nen erlaubt. Bei 2G-Plus brau­chen bei­de zusätz­lich noch einen tages­ak­tu­el­len nega­ti­ven Coro­na-Test. In jedem Fall wird Unge­impf­ten der Zugang ver­wehrt, auch mit nega­ti­vem Schnelltest.

Laut „Busi­ness Insi­der” einig­ten sich die Minis­ter­prä­si­den­ten nach dem Län­der-Tref­fen und vor dem Gip­fel mit Mer­kel in einer Tele­fon­schal­te dar­auf, dass künf­tig ab einer Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te von 3,0 in einem Bun­des­land es Zugangs­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te gibt (2G-Regel).

Bei einer Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te von 6,0 Pro­zent gilt dann 2G-Plus. Ab 9,0 kön­nen die Län­der wei­ter­ge­hen­de Ver­schär­fun­gen wie Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te erlassen.

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