Lock­down: Ab 08. März Öff­nungs­schrit­te alle 14 Tage möglich

Gastronomie - Gaststätte - Kunden - Tresen - Muffins - Cookies - Cappuccino Foto: Kunden in einer Gastronomie, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der wol­len Öff­nungs­schrit­te aus dem Coro­na-Lock­down ab dem 08. März 2021 alle 14 Tage mög­lich machen.

Vor­aus­set­zung sei jeweils, dass die Inzi­denz­wer­te sta­bil oder sin­kend sei­en, sag­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel am Mitt­woch­abend. So kann der Ein­zel­han­del bereits bei einer Inzi­denz unter 50 unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen aufmachen.

Die ursprüng­lich auf­ge­ru­fe­ne Inzi­denz von 35 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen je Woche und 100.000 Ein­woh­ner ist damit vom Tisch. Schon bei einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz von unter 100 dür­fen Muse­en, Zoos, bota­ni­sche Gär­ten und Gedenk­stät­ten öffnen.

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