Lock­down: Bund und Län­der eini­gen sich auf Verlängerung

Polizisten - Polizei - Personen - Menschen - Mundschutz - Atemschutzmaske - Berlin Foto: Polizisten mit Mundschutz (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der haben sich auf eine Lock­down-Ver­län­ge­rung bis 14. Febru­ar 2021 geeinigt.

Es sei dabei lan­ge gerun­gen wor­den um die Maß­nah­men für die Schu­len, sag­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel nach der Video­kon­fe­renz mit den Minis­ter­prä­si­den­ten der Län­der. Offen­bar setz­te sich die Kanz­le­rin dabei mit ihrer ver­gleichs­wei­se har­ten Hal­tung durch.

Dem­nach blei­ben die Schu­len und Kitas „grund­sätz­lich geschlos­sen bzw. die Prä­senz­pflicht aus­ge­setzt”. Auch das Arbei­ten im Home­of­fice sei zen­tra­ler Punkt der Bera­tun­gen gewe­sen, so Mer­kel: Dazu soll das Arbeits­mi­nis­te­ri­um eine Ver­ord­nung befris­tet bis zum 15. März 2021 erlas­sen, wonach Arbeit­ge­ber „über­all dort, wo es mög­lich ist, den Beschäf­tig­ten das Arbei­ten im Home­of­fice ermög­li­chen müs­sen, sofern die Tätig­kei­ten es zulas­sen”, heißt es im Beschlusspapier.

Die wei­te­ren Details der Coro­na-Maß­nah­men waren im Wesent­li­chen vor­her schon bekannt gewor­den. Pri­va­te Zusam­men­künf­te sind wei­ter­hin im Kreis der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stan­des und mit einer wei­te­ren nicht im Haus­halt leben­den Per­son gestat­tet, die Pflicht zum Tra­gen von Mund-Nasen-Bede­ckun­gen in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln sowie in Geschäf­ten wird „ver­bind­lich auf eine Pflicht zum Tra­gen von medi­zi­ni­schen Mas­ken kon­kre­ti­siert”, so der Bund-Länder-Beschluss.

Got­tes­diens­te sind nur erlaubt, wenn der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern gewahrt wird, bei Pflicht zum Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke auch am Platz und ohne Gemein­de­ge­sang, Zusam­men­künf­te mit mehr als 10 Teil­neh­men­den sind zudem beim zustän­di­gen Ord­nungs­amt spä­tes­tens zwei Werk­ta­ge zuvor anzuzeigen.

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