Lock­down: Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen kön­nen bis 2022 weitergelten

Regelung für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 - Hinweis - Plakat - Deutsche Bahn - Zug Foto: Aufgehängte Einreiseregelung nach Deutschland in einem Zug, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­wei­te Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen sol­len auch nach dem Ende der natio­na­len Epi­de­mie auf­recht­erhal­ten wer­den können.

Uni­on und SPD pla­nen im Bun­des­tag noch vor der Som­mer­pau­se eine ent­spre­chen­de Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes, berich­tet die „Welt am Sonn­tag”. „Wir wol­len nächs­te Woche beschlie­ßen, dass Ein­rei­se­be­din­gun­gen, die von Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn per Ver­ord­nung fest­ge­legt wur­den, wei­ter­gel­ten kön­nen, auch wenn die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trag­wei­te nicht mehr besteht”, sag­te der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­ti­on, Johan­nes Fech­ner, dem Blatt. Betrof­fen sein könn­ten Beför­de­rungs­ver­bo­te aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten und Test- und Qua­ran­tän­ever­pflich­tun­gen bei Einreise.

Das Gesetz sieht bis­lang vor, der­ar­ti­ge Rege­lun­gen mit der bis Ende Sep­tem­ber befris­te­ten „epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te” aus­lau­fen zu las­sen. Mit den nun vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes könn­ten Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen bis zu zwölf Mona­te weitergelten.

„Der Wunsch vie­ler Bun­des­län­der nach bun­des­weit ein­heit­li­chen Ein­rei­se­re­geln und nach dem Schutz vor glo­ba­len Vari­an­ten­ge­bie­ten ist erst seit weni­gen Wochen erfüllt und damit fort­zu­füh­ren”, sag­te der CDU-Gesund­heits­po­li­ti­ker Rudolf Hen­ke der „Welt am Sonntag”.

Rechts­po­li­ti­ker Fech­ner sag­te, dass die Ver­län­ge­rung der Veord­nungs­er­mäch­ti­gung gerecht­fer­tigt sei. „Da es sich hier um sehr klein­tei­li­ge Ver­wal­tungs­maß­nah­men han­delt, ist ein förm­li­ches Gesetz nicht erfor­der­lich”, sag­te er. „Eine Miss­brauchs­ge­fahr sehe ich in die­sem Fall nicht, da es sich bei den Ein­rei­se­be­stim­mun­gen nicht um wesent­li­che Ein­grif­fe in die Grund­rech­te handelt”.

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