Lock­down: Fri­seu­re und Fuß­pfle­ge kön­nen ab März aufmachen

Friseur - Dienstleistung - Haare - Wand - Schild Foto: Schild mit der Aufschrift "Friseur" an der Wand, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der haben sich laut Medi­en­be­rich­ten dar­auf ver­stän­digt, dass Fri­seu­re ab 01. März 2021 wie­der öff­nen dürfen.

Das glei­che gel­te für „Ange­bo­te hygie­nisch not­wen­di­ger kör­per­na­her Dienst­leis­tun­gen, wie Fuß­pfle­ge­stu­di­os”, berich­tet das Maga­zin „Busi­ness Insi­der” unter Beru­fung auf Insi­der­infor­ma­tio­nen. Tat­too-Stu­di­os gehö­ren dazu aber nicht.

Schu­len und Kitas kön­nen dem­nach im Ermes­sen der Län­der behut­sam wie­der öff­nen, wie es hieß. Die Län­der sind sich aber einig, dass erst­mal Grund­schu­len und Abschluss­klas­sen in den Prä­senz­un­ter­richt gehen dürfen.

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