Min­dest­lohn: Bun­des­re­gie­rung beschließt die drit­te Erhöhung

Einkommensteuer Foto: Sicht auf ein Formular Einkommenssteuererklärung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hat eine Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns auf den Weg gebracht.

Das Kabi­nett beschloss am Mitt­woch die drit­te Min­dest­lohn­an­pas­sungs­ver­ord­nung. Dem­nach soll der Min­dest­lohn zum 01. Janu­ar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brut­to je Zeit­stun­de ange­ho­ben wer­den und dann in wei­te­ren Schrit­ten zum 01. Juli 2021 auf brut­to 9,60 Euro, zum 01. Janu­ar 2022 auf brut­to 9,82 Euro und zum 01. Juli 2022 auf brut­to 10,45 Euro steigen.

Die Anhe­bung des Min­dest­lohns beruht auf einem Beschluss der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on von Ende Juni. Aktu­ell liegt der Min­dest­lohn bei 9,35 Euro. „Die von der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on vor­ge­schla­ge­ne Anpas­sung ori­en­tiert sich an der Tarif­ent­wick­lung, berück­sich­tigt aber zugleich auch die wirt­schaft­li­chen Unsi­cher­hei­ten der Coro­na-Pan­de­mie”, sag­te Bun­des­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD). Die vier­stu­fi­ge Erhö­hung tra­ge dazu bei, die dar­aus resul­tie­ren­den Lohn­kos­ten­stei­ge­run­gen für die Unter­neh­men „trag­fä­hig” zu ver­tei­len und zugleich den Min­dest­schutz der Arbeit­neh­mer in den nächs­ten zwei Jah­ren kon­stant zu ver­bes­sern. „Ich sehe aber per­spek­ti­visch noch deut­lich Luft nach oben”, füg­te Heil hin­zu. Daher wer­de man auf Grund­la­ge der Min­dest­lohn-Eva­lua­ti­on Vor­schlä­ge machen, um das Min­dest­lohn­ge­setz wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, „damit der Min­dest­lohn schnell wei­ter stei­gen kann”, so der Arbeitsminister.

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