Die Bundesregierung hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung. Demnach soll der Mindestlohn zum 01. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben werden und dann in weiteren Schritten zum 01. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 01. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 01. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen.
Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf einem Beschluss der Mindestlohnkommission von Ende Juni. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro. „Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie”, sagte Bundesminister Hubertus Heil (SPD). Die vierstufige Erhöhung trage dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen „tragfähig” zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern. „Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben”, fügte Heil hinzu. Daher werde man auf Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, „damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann”, so der Arbeitsminister.