MPK: Mas­ken­pflicht soll laut Beschluss­vor­la­ge bestehen bleiben

Mann - U-Bahn - Straßenbahn - Smartphone - Kopfhörer - Schutzmaske - Öffentlichkeit Foto: Mann mit Smartphone und Schutzmaske in einer U-Bahn, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Druck auf Unge­impf­te soll durch eine Aus­wei­tung der Test­pflicht und durch kos­ten­pflich­ti­ge Tests erhöht werden.

Das geht aus einer Beschluss­vor­la­ge für die Kon­fe­renz der Län­der-Regie­rungs­chefs mit Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel am Diens­tag her­vor, über die die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Diens­tag­aus­ga­ben berich­ten. Danach soll bei Ver­an­stal­tun­gen, Fes­ten, der Innen­gas­tro­no­mie, bei kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen, in Hotels, bei Got­tes­diens­ten, in Kran­ken­häu­sern oder Pfle­ge­hei­men der Zugang gene­rell nur noch geimpf­ten, gene­se­nen oder getes­te­ten Per­so­nen erlaubt sein. In der Vor­la­ge wird von der „3G-Regel” gespro­chen. Die­se Rege­lung soll noch im August in Kraft tre­ten, das genaue Datum ist noch offen gelassen.

Unge­impf­te müs­sen laut Vor­la­ge einen nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­tests, der nicht älter ist als 24 Stun­den ist oder einen nega­ti­ven PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stun­den vor­le­gen. Die Rege­lung kann nach der Beschluss­vor­la­ge von den Län­dern aus­ge­setzt wer­den, wenn die Infek­ti­ons­zah­len nied­rig sind. Wört­lich heißt es: „Die Län­der kön­nen Rege­lun­gen vor­se­hen, dass die 3G-Regel ganz oder teil­wei­se aus­ge­setzt wer­den, solan­ge die 7‑Ta­ge-Inzi­denz in einem Land­kreis sta­bil unter X Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nern liegt und ein Anstieg der Infek­ti­ons­zah­len durch die Aus­set­zung der Rege­lun­gen nicht zu erwar­ten ist”. Die Not­wen­dig­keit der 3G-Regel sol­le „min­des­tens alle vier Wochen” über­prüft werden.

Die von Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn ins Gespräch gebrach­te „2G-Regel”, wonach ab einer bestimm­ten Inzi­denz Unge­impf­te auch mit einem Test kei­nen Zugang erhal­ten, ist in der Beschluss­vor­la­ge nicht ent­hal­ten. Die Mas­ken­pflicht im Ein­zel­han­del und im öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr soll für alle bestehen blei­ben. Sie „bleibt wich­tig und daher für die gesam­te Bevöl­ke­rung ver­bind­lich”, heißt es in der Beschluss­vor­la­ge. Neben der Inzi­denz soll künf­tig auch die Impf­quo­te, sowie die Zahl der schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fe bei der Beur­tei­lung des Pan­de­mie­ge­sche­hens eine Rol­le spie­len. Bund und Län­der wür­den die­se Indi­ka­to­ren „genau beob­ach­ten und sich auf wei­te­re Maß­nah­men ver­stän­di­gen, falls die Anstren­gun­gen beim Imp­fen und Tes­ten nicht aus­rei­chen, um das wei­te­re Infek­ti­ons­ge­sche­hen zu kontrollieren”.

Laut Beschluss­vor­la­ge wird außer­dem der Bun­des­tag gebe­ten, die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trag­wei­te über den 11. Sep­tem­ber 2021 hin­aus zu ver­län­gern. „Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der tei­len die Ein­schät­zung, dass sich Deutsch­land ins­ge­samt wei­ter­hin einer pan­de­mi­schen Situa­ti­on befin­det und dass die ent­spre­chen­den Rechts­grund­la­gen für die von den jeweils zustän­di­gen Behör­den zu ergrei­fen­den Maß­nah­men wei­ter­hin erfor­der­lich sind, um der Situa­ti­on zu begeg­nen”, heißt es in der Vorlage.

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