NRW: Land­tag will auch Online-Zwi­schen­ru­fe rügen

Landtag - Nordrhein-Westfalen - NRW - Baum - Gebäude - Fenster Foto: Sicht auf den Landtag Nordrhein-Westfalen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Prä­si­di­um des Land­tags hat sich dafür aus­ge­spro­chen, auch ver­ba­le Aus­fäl­le von Abge­ord­ne­ten im Netz zu ahnden.

„Wir erle­ben gera­de einen neu­en Trend, dass sich Zwi­schen­ru­fe ins Netz ver­la­gern”, sag­te Land­tags­prä­si­dent André Kuper (CDU) der „Rhei­ni­schen Post” (Don­ners­tag­aus­ga­be). „Dann wird aus dem Ple­num her­aus sit­zungs­be­glei­tend get­wit­tert. Dann kommt eine Reak­ti­on, die aus dem Social-Media-Bereich wie­der ins Par­la­ment hin­ein­ge­tra­gen wird. Das for­dert uns beson­ders her­aus”. Das Prä­si­di­um des Land­tags sei sich einig, dass Aus­fäl­le von Abge­ord­ne­ten in sozia­len Medi­en, die sich direkt auf eine Ple­nar­de­bat­te bezie­hen, nicht taten­los hin­ge­nom­men wer­den soll­ten: „Alles, was im Ple­nar­saal mit Ord­nungs­maß­nah­men geahn­det wird, kön­nen wir auch für Aus­sa­gen in den sozia­len Medi­en ahnden”.

Recht­li­che Beden­ken kon­ter­te Kuper mit einem Gut­ach­ten von Wolf­gang Zeh, einem Ver­wal­tungs­wis­sen­schaft­ler und frü­he­ren Direk­tor im Deut­schen Bun­des­tag. Zeh kommt unter ande­rem zu dem Schluss, dass Ord­nungs­maß­nah­men­wie ein Sach­ruf, eine Ermah­nung oder ein Ord­nungs­ruf ver­hängt wer­den könn­ten, „wenn Abge­ord­ne­te sich im Netz zu Gegen­stän­den der Par­la­ments­de­bat­te in einer Wei­se äußern, die bei glei­cher Äuße­rung im Land­tag Ord­nungs­maß­nah­men recht­fer­ti­gen wür­de”. Das Prä­si­di­um will die skiz­zier­ten Maß­nah­men nun umsetzen.

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