NRW: Min­dest­lohn bei aus­län­di­schen Pfle­gern gefordert

Rentner - Senioren - Rollstuhl - Gebäude - Straße - Mann - Frau Foto: Senioren mit Rollstuhl, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Karl-Josef Lau­mann hat ein Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts zum Min­dest­lohn­an­spruch aus­län­di­scher Pfle­ge­kräf­te begrüßt.

„Die Ver­sor­gung pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen ist eine anspruchs­vol­le und wich­ti­ge Tätig­keit, die gute Arbeits­be­din­gun­gen und damit auch einen fai­ren Lohn ver­dient”, sag­te er der „Rhei­ni­schen Post”. Das sol­le selbst­ver­ständ­lich auch für aus­län­di­sche Arbeits­kräf­te gel­ten, die in der häus­li­chen Pfle­ge tätig sind. „Daher begrü­ße ich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts”.

Die Aus­wir­kun­gen des Urteils hin­gen vom Ein­zel­fall ab, sag­te Lau­mann, daher sei­en all­ge­mei­ne Aus­sa­gen dar­über schwie­rig. „Grund­sätz­lich ist aber klar: Arbeits­zeit muss ange­mes­sen ver­gü­tet wer­den”, sag­te der Minis­ter. Eine 24-Stun­den-Ver­sor­gung kön­ne nicht mit einer ein­zi­gen Pfle­ge- oder Betreu­ungs­kraft sicher­ge­stellt wer­den. „Das ist schon aus arbeits­schutz­recht­li­chen Grün­den nicht mög­lich. Wich­tig ist, für die Pfle­ge­kraft und übri­gens auch für die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son, ein fai­res und lega­les Arbeitsmodell”.

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