NRW: Minis­ter­prä­si­dent fürch­tet mehr Schwarz­ar­beit wegen Mindestlohn

Euroscheine - Dollarscheine - Währung - Geld Foto: Euro- und Dollarscheine, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Hen­drik Wüst warnt vor mehr Schwarz­ar­beit durch die ab 01. Okto­ber 2022 geplan­te Erhö­hung des Min­dest­lohns auf zwölf Euro pro Stunde.

„Ich gön­ne jedem die zwölf Euro”, sag­te er dem „Tages­spie­gel” (Sonn­tag­aus­ga­be). Es gehe hier aber um einen sprung­haf­ten Anstieg des Min­dest­lohns um mehr als 20 Pro­zent. „Die Fol­ge darf nicht Ver­drän­gung in die Schwarz­ar­beit sein”, so Wüst. „Ich hiel­te es für bes­ser, wenn der Min­dest­lohn von den Tarif­par­tei­en bestimmt wür­de.” Nach dem Erfolg von Olaf Scholz (SPD) mit sei­nem Respekt-Wahl­kampf räum­te er zugleich ein, dass die CDU ihr sozia­les Pro­fil schär­fen müs­se. „Erfolg­rei­che Par­tei der Mit­te ist die CDU immer dann, wenn sie ihren Kom­pass an den All­tags­sor­gen der Men­schen im gan­zen Land aus­rich­tet. Die Par­tei­en der SPD-geführ­ten Ampel rich­ten ihren Blick vor­dring­lich auf die Groß­städ­te”, sag­te der Christdemokrat.

Neben den All­tags­sor­gen der Men­schen in den Groß­städ­ten müss­ten auch die sozia­len Fra­gen der Men­schen in den länd­li­chen Regio­nen in der Poli­tik ver­tre­ten wer­den. „Es geht um Miet­prei­se, um Heiz­kos­ten, es geht aber auch um die Kos­ten der Mobi­li­tät im länd­li­chen Raum, die bezahl­bar sein muss, eben­so ein gutes Bil­dungs­an­ge­bot.” Die Agen­da auch dar­an aus­zu­rich­ten, wer­de für die CDU zen­tral sein. Aus dem Gesetz­ent­wurf von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) geht her­vor, dass sich bun­des­weit etwa 6,2 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te eine Gehalts­er­hö­hung ver­spre­chen können.

Für die Arbeit­ge­ber rech­net Heil für das ver­blei­ben­de Quar­tal 2022 mit höhe­ren Lohn­kos­ten durch 12 Euro Min­dest­lohn von rund 1,63 Mil­li­ar­den Euro. Nach dem Sprung auf 12 Euro soll der Min­dest­lohn dann aber 15 Mona­te lang unver­än­dert blei­ben. Über die nächs­te Anhe­bung zum 1. Janu­ar 2024 soll dann wie­der die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on aus Arbeit­ge­bern und Gewerk­schaf­ten ent­schei­den. Der gesetz­li­che Min­dest­lohn war 2015 zunächst mit 8,50 Euro gestartet.