Ostern: Öffent­li­ches Leben soll für vol­le fünf Tage ruhen

Gesichtsmaske tragen - Hinweis - Boden - Einkaufsstraße - Wiesdorfer Platz - Leverkusen Foto: "Gesichtsmaske tragen"-Hinweis am Wiesdorfer Platz (Leverkusen)

Bund und Län­der haben sich dar­auf geei­nigt, das öffent­li­che Leben über Ostern stark herunterzufahren.

Der 01. April 2021 und 03. April 2021 sol­len „zusätz­lich ein­ma­lig als Ruhe­ta­ge defi­niert wer­den und mit weit­ge­hen­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen sowie einem Ansamm­lungs­ver­bot vom 1. bis 5. April” belegt wer­den, heißt es im Beschluss. Die Eini­gung kam erst nach elf Stun­den Ver­hand­lun­gen und nach 02:00 Uhr in der Nacht zustande.

Mit der „Erwei­ter­ten Ruhe­zeit zu Ostern” gel­te damit an fünf zusam­men­hän­gen­den Tagen das Prin­zip „WirBlei­ben­Zu­Hau­se”, so das Beschluss­pa­pier. Pri­va­te Zusam­men­künf­te sind in die­ser Zeit im Kreis der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stan­des und mit einem wei­te­ren Haus­halt mög­lich, jedoch auf maxi­mal fünf Per­so­nen beschränkt, Ansamm­lun­gen im öffent­li­chen Raum sol­len „grund­sätz­lich unter­sagt” wer­den. Aus­schließ­lich der Lebens­mit­tel­ein­zel­han­del darf am Oster­sams­tag öffnen.

„Selbst­ver­ständ­lich wer­den Tank­stel­len offen haben”, sag­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel in der Nacht betref­fend des geplan­ten fünf­tä­gi­gen „Oster­lock­downs”. Es wür­den die Regeln gel­ten wie an Fei­er­ta­gen. Anstatt Erleich­te­run­gen zu Ostern gab es damit eine Ver­schär­fung, anstatt här­te­rer all­ge­mei­ner Regeln bleibt im Grun­de alles beim alten.

Die schon beschlos­se­nen Lock­down-Regeln sol­len bis zum 18. April 2021 ver­län­gert wer­den, sie sehen ab bestimm­ten Inzi­denz­wer­ten här­te­re Maß­nah­men vor. Wei­ter beschlos­sen Bund und Län­der, dass in Schu­len und Kitas „flä­chen­de­cken­de Tests” ein­ge­führt wer­den, von einem Schlie­ßen war aber, anders als in einem frü­he­ren Beschluss­ent­wurf, nicht mehr die Rede.

Beim The­ma Rei­sen soll „eine gene­rel­le Test­pflicht vor Abflug zur Ein­rei­se­vor­aus­set­zung bei Flü­gen nach Deutsch­land” wer­den, so ein wei­te­rer Beschluss von Bund und Län­dern. Soge­nann­te „Pro­to­koll­no­ti­zen”, um die es bei den Ver­hand­lun­gen wohl stun­den­lan­gen Streit gege­ben hat­te, waren im in der Nacht ver­öf­fent­lich­ten Beschluss nicht zu fin­den. So hat­ten sich bei­spiels­wei­se Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Schles­wig-Hol­stein für soge­nann­ten „kon­takt­lo­sen Urlaub” aus­ge­spro­chen, etwa in der Feri­en­woh­nung oder im Wohn­mo­bil. Davon war im Beschluss nun kei­ne Rede, was aber nicht heißt, dass die Län­der nicht doch noch eige­ne Regeln dafür ent­wer­fen. „Das Team Vor­sicht hat sich durch­ge­setzt”, sag­te der Baye­ri­sche Minis­ter­prä­si­dent und CSU-Chef Mar­kus Söder in der Nacht. Am 12. April 2021 wol­len Bund und Län­der erneut beraten.

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