Poli­tik: FDP will das Trans­se­xu­el­len­ge­setz abschaffen

Freie Demokraten - FDP Logo - Anzug Foto: Sicht auf einen Anzug mit einer FDP-Karte in der Tasche, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die FDP will das Trans­se­xu­el­len­ge­setz abschaf­fen und statt­des­sen ein „Gesetz zur Stär­kung der geschlecht­li­chen Selbst­be­stim­mung” auf den Weg bringen.

Das geht aus einem Gesetz­ent­wurf des FDP-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Jens Bran­den­burg her­vor, über den die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Sams­tag­aus­ga­ben berich­ten. „Über die geschlecht­li­che Iden­ti­tät eines Men­schen kann nie­mand bes­ser urtei­len als die­ser Mensch selbst”, sag­te Bran­den­burg dem RND. „Der unnö­ti­gen Schi­ka­ne durch exter­ne Gut­ach­ten und Gerichts­ver­fah­ren set­zen wir ein Ende.”

Der FDP-Poli­ti­ker schreibt in der Begrün­dung sei­nes Gesetz­ent­wurfs: „Men­schen, deren Geschlechts­merk­ma­le nicht mit ihrer Geschlechts­iden­ti­tät über­ein­stim­men, haben in Deutsch­land die Mög­lich­keit, sich medi­zi­nisch und juris­tisch einer Tran­si­ti­on zu unter­zie­hen.” Die Regeln hier­für set­ze in Deutsch­land das Trans­se­xu­el­len­ge­setz. Die­ses hält Bran­den­burg für über­holt. Sei­ne Kri­tik rich­tet sich – wie auch die von Inter­es­sen­ver­tre­tern der Betrof­fe­nen – ins­be­son­de­re dage­gen, dass die ent­spre­chen­den Per­so­nen für die recht­li­che Aner­ken­nung ihres Geschlechts und des gewünsch­ten Namens zwei Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten vor­le­gen müs­sen. Pro­ble­ma­tisch sei­en dabei nicht nur die anfal­len­den Kos­ten. „So wird die Begut­ach­tung durch Sach­ver­stän­di­ge von den antrag­stel­len­den Per­so­nen häu­fig als ent­wür­di­gend emp­fun­den”, führt Bran­den­burg in sei­nem Gesetz­ent­wurf aus.

Der FDP-Poli­ti­ker will die Ände­rung des Vor­na­mens und auch die for­mel­le Ände­rung des per­so­nen­stands­recht­li­chen Geschlechts­ein­trags über eine ein­fa­che Erklä­rung auf dem Stan­des­amt ermög­li­chen. Die Gut­ach­ten­pflicht und der Gang zum Amts­ge­richt sol­len weg­fal­len. Im neu­en Gesetz will er zudem einen Anspruch auf flä­chen­de­cken­de Auf­klä­rungs- und Bera­tungs­mög­lich­kei­ten für trans­ge­schlecht­li­che Per­so­nen ver­an­kern. „Es ist beschä­mend, dass unser Staat trans­ge­schlecht­li­che Men­schen immer noch wie unmün­di­ge Bitt­stel­ler behan­delt”, sag­te Bran­den­burg. Er for­dert die Bun­des­re­gie­rung zum Han­del auf und will sei­nen Gesetz­ent­wurf jetzt mit Ver­bän­den diskutieren.

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