Poli­tik: Lam­brecht will über neu­es Ver­fas­sungs­schutz­ge­setz sprechen

Bundeskriminalamt - Bundesamt für Verfassungsschutz - Adler - Schild - Tor - Gebäude - BKA - BfV Foto: Das Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht (SPD) ist bereit, über das vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um vor­ge­leg­te neue Ver­fas­sungs­schutz­ge­setz zu reden – aber mit Einschränkungen.

„Das sind zum Teil nach­voll­zieh­ba­re Anlie­gen”, sag­te sie dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Frei­tags­aus­ga­ben). Dies gel­te etwa für die Erlaub­nis zur Über­wa­chung von Mes­sen­ger­diens­ten wie Whats­app sowie zu Onlinedurchsuchungen.

„Dar­über muss man reden.” Lam­brecht sag­te, je tie­fer der Ein­griff gehe, des­to grö­ßer sei­en die recht­li­chen Anfor­de­run­gen: „Es geht um das Not­wen­di­ge und nicht um einen bun­ten Strauß, was alles infra­ge käme. Und es geht um die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit. Nicht alles, was mög­lich erscheint, muss auch umge­setzt werden.”

Schon jetzt dürf­ten die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den Online-Durch­su­chun­gen durch­füh­ren und Mes­sen­ger­diens­te über­wa­chen, wenn es um kon­kre­te Straf­ta­ten gehe, so Lam­brecht. „Aber beim Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz geht es ja um vor­beu­gen­de Maß­nah­men und nicht um Kri­mi­na­li­täts­ver­fol­gung oder Gefah­ren­ab­wehr. Und da hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ganz kla­re recht­li­che Gren­zen gesetzt. Des­halb wer­den wir uns das mit Blick auf die Nach­rich­ten­diens­te ganz beson­ders gründ­lich ansehen.”

Zur vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um eben­falls gewünsch­ten Spei­che­rung der Daten von Kin­dern durch den Ver­fas­sungs­schutz sag­te die Minis­te­rin: „Das ist gegen­wär­tig nicht Gegen­stand der Bera­tun­gen.” Sie spre­che nur „über das, was im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart ist”.