Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist bereit, über das vom Bundesinnenministerium vorgelegte neue Verfassungsschutzgesetz zu reden – aber mit Einschränkungen.
„Das sind zum Teil nachvollziehbare Anliegen”, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagsausgaben). Dies gelte etwa für die Erlaubnis zur Überwachung von Messengerdiensten wie Whatsapp sowie zu Onlinedurchsuchungen.
„Darüber muss man reden.” Lambrecht sagte, je tiefer der Eingriff gehe, desto größer seien die rechtlichen Anforderungen: „Es geht um das Notwendige und nicht um einen bunten Strauß, was alles infrage käme. Und es geht um die Verhältnismäßigkeit. Nicht alles, was möglich erscheint, muss auch umgesetzt werden.”
Schon jetzt dürften die Strafverfolgungsbehörden Online-Durchsuchungen durchführen und Messengerdienste überwachen, wenn es um konkrete Straftaten gehe, so Lambrecht. „Aber beim Bundesamt für Verfassungsschutz geht es ja um vorbeugende Maßnahmen und nicht um Kriminalitätsverfolgung oder Gefahrenabwehr. Und da hat das Bundesverfassungsgericht ganz klare rechtliche Grenzen gesetzt. Deshalb werden wir uns das mit Blick auf die Nachrichtendienste ganz besonders gründlich ansehen.”
Zur vom Bundesinnenministerium ebenfalls gewünschten Speicherung der Daten von Kindern durch den Verfassungsschutz sagte die Ministerin: „Das ist gegenwärtig nicht Gegenstand der Beratungen.” Sie spreche nur „über das, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist”.