Die Bundesregierung wird ihr Ziel verfehlen, die Polizeigesetze in Bund und Ländern in dieser Wahlperiode zu vereinheitlichen.
Mit einem Mustergesetz für die Polizei rechnet das Bundesinnenministerium nach eigenen Angaben nicht vor dem Herbst 2021, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) berichten. Auf Drängen der Unionsparteien hatte die Große Koalition ein Musterpolizeigesetz vereinbart. Man wolle „keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit”, hieß es zur Begründung im Koalitionsvertrag. Stattdessen droht nach Ansicht des FDP-Innenpolitikers Konstantin Kuhle nun „eine von Bundesland zu Bundesland stark abweichende Rechtslage” mit fehlender Planungssicherheit für die Beamten. „Diese Rechtsunsicherheit hätte verhindert werden können”, sagte Kuhle den Funke-Zeitungen. „Innenminister Seehofer hätte das Projekt zur Chefsache machen müssen”, so Kuhle. Zeitgleich schufen Bundesländer wie Bayern und Nordrhein-Westfalen nach seiner Ansicht „Tatsachen”, als sie neue Polizeigesetze verabschiedeten. „Damit wird es immer schwerer, einheitliche Eingriffsbefugnisse abzustimmen”, kritisierte der FDP-Politiker.
Seit Sommer 2017 arbeitet eine Expertengruppe aus Bund und Ländern an einem Entwurf. Bislang war ein Ergebnis für Herbst 2020 in Aussicht gestellt worden. Jetzt räumte das Innenministerium in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion ein, das Datum zum Abschluss dieses Prozesses könne „derzeit noch nicht bestimmt werden”. Nach jetziger Planung der Gremien sei mit einer Einbringung der Ergebnisse in die IMK „nicht vor dem Jahr 2021 (Herbst-IMK) zu rechnen.” Es sei eine „sehr komplexe Materie, bei der sich die beteiligten Gremien mit einer Vielzahl an Fragestellungen zu beschäftigen haben”.