Risi­ko­ge­biet: Son­der­rech­te für Geimpf­te bei Ein­rei­se geplant

Lufthansa - Flugzeuge - Maschinen - Landebahn Foto: Lufthansa-Maschinen am Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung plant bei der Ein­rei­se nach Deutsch­land aus Risi­ko­ge­bie­ten Son­der­rech­te für Men­schen mit einer Corona-Impfung.

In der neu­en Mus­ter­ver­ord­nung zur Test- und Qua­ran­tä­ne­pflicht im Rei­se­ver­kehr, über die das „Han­dels­blatt” (Mon­tag­aus­ga­be) berich­tet, wer­den Aus­nah­men bei einer Immu­ni­tät gegen das Virus auf­ge­führt. Der gemein­sa­me Kri­sen­stab von Bun­des­in­nen- und Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um hat­te die Ver­ord­nung auf Grund­la­ge des Bund-Län­der-Beschlus­ses in die­ser Woche erar­bei­tet und zur Umset­zung an die Bun­des­län­der geschickt.

Aus­nah­men soll es dem­nach für Rei­sen­de geben, die eine „Impf­do­ku­men­ta­ti­on über eine min­des­tens 14 Tage vor Ein­rei­se bei ihnen voll­stän­dig abge­schlos­se­ne Schutz­imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2” vor­le­gen kön­nen. Außer­dem ver­leiht Immu­ni­tät nach einer über­stan­de­nen Coro­na-Infek­ti­on Son­der­rech­te: Laut Mus­ter­ver­ord­nung gilt die Aus­nah­me­re­ge­lung auch für „Per­so­nen, die über ein ärzt­li­ches Zeug­nis über eine bei Ein­rei­se min­des­tens 21 Tage und höchs­tens sechs Mona­te zurück­lie­gen­de, durch Nukle­in­säu­re­nach­weis bestä­tig­te Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus Sars-CoV‑2 verfügen”.

Für Rück­keh­rer aus Coro­na-Risi­ko­ge­bie­ten nach Deutsch­land soll neben einer zehn­tä­gi­gen Qua­ran­tä­ne­pflicht eine Test­pflicht ein­ge­führt wer­den. Der Test muss ent­we­der inner­halb von 48 Stun­den vor der Anrei­se oder unmit­tel­bar nach der Ein­rei­se erfol­gen. Die Mus­ter­ver­ord­nung sorg­te in eini­gen Län­der für Irri­ta­tio­nen, da die Bun­des­re­gie­rung sich bis­her klar gegen Pri­vi­le­gi­en für Geimpf­te aus­ge­spro­chen hat­te, berich­tet das „Han­dels­blatt” unter Beru­fung auf eige­ne Informationen.

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