Russ­land: Land weist offi­zi­ell zwei deut­sche Diplo­ma­ten aus

Bundesrepublik Deutschland - Botschaft - Schild - Gebäude Foto: Schild der Botschaft Bundesrepublik Deutschland, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Russ­land hat zwei deut­sche Diplo­ma­ten am Mon­tag zu uner­wünsch­ten Per­so­nen erklärt. Das teil­te das Außen­mi­nis­te­ri­um in Mos­kau mit.

Fak­tisch wer­den die bei­den Diplo­ma­ten damit des Lan­des ver­wie­sen. Der Raus­wurf ist eine Retour­kut­sche für die Aus­wei­sung von zwei rus­si­schen Diplo­ma­ten durch die Bun­des­re­gie­rung letz­ten Mitt­woch. Die hat­te Außen­mi­nis­te­rin Anna­le­na Baer­bock (Grü­ne) nach dem Urteil im Tier­gar­ten-Mord ver­kün­det. „Die­ser Mord in staat­li­chem Auf­trag, wie vom Gericht heu­te fest­ge­stellt, stellt eine schwer­wie­gen­de Ver­let­zung deut­schen Rechts und der Sou­ve­rä­ni­tät Deutsch­lands dar”, hat­te sie die Ent­schei­dung begrün­det. Mehr als zwei Jah­re nach dem Vor­fall war der ange­klag­te Rus­se am Mitt­woch zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt wor­den. Nach Über­zeu­gung des Gerichts han­del­te es sich um einen von Russ­land gesteu­er­ten Auf­trags­mord. Mos­kau bestrei­tet das.

Das Aus­wär­ti­ge Amt bestä­tig­te die Ent­schei­dung der rus­si­schen Regie­rung. „Die­ser Schritt kommt nicht über­ra­schend, ist aus Sicht der Bun­des­re­gie­rung jedoch voll­kom­men unbe­grün­det.” Bei der Ent­schei­dung der Bun­des­re­gie­rung aus der ver­gan­ge­nen Woche han­de­le es sich „um eine ange­mes­se­ne Reak­ti­on auf die Fest­stel­lung des Kam­mer­ge­richts Ber­lin, dass der soge­nann­te Tier­gar­ten­mord im Auf­trag staat­li­cher rus­si­scher Stel­len ver­übt wur­de”. Dies stel­le eine schwer­wie­gen­de Ver­let­zung der Sou­ve­rä­ni­tät der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land dar. „Die Bun­des­re­gie­rung strebt einen Aus­tausch mit der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on auf Basis des Völ­ker­rechts und des gegen­sei­ti­gen Respekts an”, sag­te ein Minis­te­ri­ums­spre­cher. „Die heu­ti­ge Ent­schei­dung des Außen­mi­nis­te­ri­ums der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on belas­tet das Ver­hält­nis erneut”.

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