Spa­ni­en: Land bie­tet Ukrai­ne zehn Leo­pard-2-Pan­zer an

Bundeswehr - Panzer - Marder - Schützenpanzer Foto: Schützenpanzer der Bundeswehr "Marder", Urheber: dts Nachrichtenagentur

Spa­ni­en hat der Ukrai­ne offen­bar vor Kur­zem zehn Leo­pard-2-Pan­zer angeboten.

Das berich­tet das Por­tal „Busi­ness Insi­der” unter Beru­fung auf deut­sche und ukrai­ni­sche Regie­rungs­krei­se. An Pfings­ten war bekannt gewor­den, dass Spa­ni­en ledig­lich über­legt, bis zu 40 Pan­zer anzu­bie­ten. Spä­ter hieß es, dass aber nur drei Vier­tel ange­bots­fä­hig sei­en. Zudem soll­te es noch regie­rungs­in­ter­ne Abstim­mun­gen geben. Nun scheint man in Madrid kla­rer zu sehen – und hat sich dem Bericht zufol­ge für eine mög­li­che Lie­fe­rung ent­schie­den. Es wäre das ers­te Mal, dass dem ost­eu­ro­päi­schen Land damit moder­ne west­li­che Kampf­pan­zer ange­bo­ten wer­den. Bis­lang hat­ten Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz und ande­re NATO-Ver­bün­de­te ent­spre­chen­de Lie­fe­run­gen abge­lehnt, aus Sor­ge vor einer wei­te­ren Eska­la­ti­on des Ver­hält­nis­ses zu Russland.

Eine Ent­schei­dung über das Ange­bot will die Ukrai­ne dem Ver­neh­men nach zeit­nah tref­fen. Dazu soll eine Dele­ga­ti­on aus Kiew Anfang Juli nach Spa­ni­en rei­sen, um die ange­bo­te­nen Fahr­zeu­ge zu begut­ach­ten. Die­se müs­sen wohl erst noch instand gesetzt wer­den, wofür die Ukrai­ne finan­zi­ell auch auf­kom­men müss­te. Soll­te die Ukrai­ne die Fahr­zeu­ge haben wol­len, will Spa­ni­en dann auf Deutsch­land zukom­men und um eine Aus­fuhr­ge­neh­mi­gung bit­ten, da die Pan­zer ursprüng­lich aus Bun­des­wehr-Bestän­den kom­men. Dies sei der Bun­des­re­gie­rung auf inof­fi­zi­el­lem Wege bereits ange­kün­digt wor­den, schreibt „Busi­ness Insi­der”. Zudem ist auf dem NATO-Gip­fel offen­bar ein Vier-Augen-Gespräch zwi­schen der deut­schen Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht und ihrer spa­ni­schen Amts­kol­le­gin Mar­ga­ri­ta Robles geplant. Deutsch­land muss gemäß soge­nann­ter End­ver­bleib­sklau­seln in Rüs­tungs­ver­trä­gen Wei­ter­ver­käu­fen deut­scher Rüs­tungs­gü­ter in Dritt­staa­ten zustim­men. Die­se Rege­lun­gen sol­len ver­hin­dern, dass deut­sche Kriegs­waf­fen etwa in Bür­ger­krie­gen von Dik­ta­tu­ren oder von Kin­der­sol­da­ten genutzt werden.

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