SPD: Frak­ti­ons­chef Rolf Müt­zenich ver­tei­digt Corona-Notbremse

Polizei - Videoüberwachung - Polizisten - Bahnsteig - Deutsche Bahn - S-Bahn - Köln Hauptbahnhof Foto: Polizisten am Bahnsteig des Kölner Hauptbahnhofs, Urheber: Bundespolizei Köln

SPD-Frak­ti­ons­chef Rolf Müt­zenich hält die bun­des­ein­heit­li­che Coro­na-Not­brem­se für ange­mes­sen und verhältnismäßig.

Er ver­tei­dig­te am Mitt­woch im RBB-Info­ra­dio die geplan­ten nächt­li­chen Aus­gangs­be­schrän­kun­gen. „Neben dem Imp­fen, neben dem Tes­ten ist ins­be­son­de­re das Abstand­hal­ten noch eini­ge Wochen not­wen­dig”. Die Beschrän­kung bezie­he sich ins­be­son­de­re auf die Zeit von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr. „Wer zur Arbeit muss, medi­zi­ni­scher Not­fall, alles das ist erlaubt. Und wir sehen in Deutsch­land, dass Aus­gangs­be­schrän­kun­gen durch­aus eine Wir­kung haben”.

Müt­zenich sag­te, der Infek­ti­ons­ver­lauf sei dra­ma­tisch. Des­halb sei­en Ein­schrän­kun­gen von Grund­rech­ten nötig. Die bun­des­ein­heit­li­chen Rege­lun­gen wer­den sei­ner Ansicht nach gegen mög­li­che juris­ti­sche Kla­gen bestehen. „Das Gesetz ist bis zum 30. Juni befris­tet und auch dar­aus ergibt sich die Verhältnismäßigkeit”.

Ein­zel­ne Kran­ken­häu­ser sei­en nicht nur über­las­tet, „son­dern die Tria­ge wird ja ange­wen­det, viel­leicht nicht zwi­schen Coro­na-Pati­en­ten, aber zwi­schen denen, die nor­ma­ler­wei­se sofort ope­riert wer­den”. Das wer­de zurück­ge­stellt und ein Gericht müs­se auch das mit bewer­ten. Müt­zenich geht davon aus, dass die Bun­des­län­der der bun­des­weit ein­heit­li­chen Rege­lung zustim­men wer­den. „Der Bun­des­rat tagt bereits am Don­ners­tag, von daher gehe ich davon aus, dass die Län­der das ein oder ande­re viel­leicht noch anmer­ken wer­den, aber grund­sätz­lich sind auch die Län­der dar­an inter­es­siert, dass es Ein­heit­lich­keit und Nach­voll­zieh­bar­keit gibt”.

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