Altkanzler Gerhard Schröder darf vorerst weiter in der SPD bleiben.
Mehrere Anträge auf einen Parteiausschluss wurden am Montag in erster Instanz von der zuständigen Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover abgelehnt. Der Beschluss kann allerdings noch angefochten werden. Insgesamt hatte es 17 Anträge auf einen Parteiausschluss des früheren Regierungschefs gegeben. Diese kamen unter anderem anderem aus dem SPD-Kreisverband Heidelberg, dem Unterbezirk Würzburg sowie verschiedenen Ortsvereinen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Sachsen.
Konkret warfen sie Schröder vor, der Partei durch sein Engagement für russische Staatskonzerne sowie seine fehlende Distanzierung vom russischen Präsidenten Wladimir Putin schweren Schaden zugefügt zu haben. Für einen Parteiausschluss gibt es in Deutschland aber hohe rechtliche Hürden. Gegen den Beschluss der Schiedskommission, die keinen Verstoß gegen die Parteiordnung feststellte, kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden.