Karl Lauterbach will die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Pflegebeiträgen für Familien mit mehreren Kindern umsetzen.
„Die Zahl der Kinder muss bei der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung berücksichtigt werden”, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Diesen Beschluss der Karlsruher Richter werde man „in der erklärten Frist” in Gesetzesform gießen, fügte er hinzu. „Die Pflegeversicherung muss aber auch grundsätzlich solider finanziert werden”, so Lauterbach. „Auch das werden wir angehen”. Der Koalitionsvertrag sei dafür die Grundlage. Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die Beitragssätze die konkrete Zahl der Kinder berücksichtigen müssen. Sie müssen demnach bis Ende Juli 2023 angepasst werden.