Städ­te­bund: Ver­band will deut­lich mehr ver­kaufs­of­fe­ne Sonntage

Supermarkt - Einkaufsgang - Kühlregal - Milchprodukte Foto: Blick von oben auf gefüllte Kühlschränke mit Lebensmittel im Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ange­sichts der Umsatz­ein­brü­che bei vie­len Ein­zel­händ­lern for­dert der Städ­te- und Gemein­de­bund mehr ver­kaufs­of­fe­ne Sonntage.

„Wegen der Kon­kur­renz zum Online­han­del, der 24 Stun­den am Tag sie­ben Tage die Woche geöff­net ist, plä­die­ren wir dafür, die Laden­öff­nungs­zei­ten fle­xi­bler zu gestal­ten”, sag­te Haupt­ge­schäfts­füh­rer Gerd Lands­berg dem „Han­dels­blatt”. Dazu gehör­ten „in einem gewis­sen Umfang” auch zusätz­li­che ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge. „Wir ver­ste­hen die Ein­wän­de der Gewerk­schaf­ten und der Kir­chen, aber wenn am Ende der Ein­zel­han­del in den Städ­ten stirbt, ist nie­man­dem geholfen”.

Kri­tisch sieht Lands­berg die For­de­rung nach Kon­sum­gut­schei­nen für die Bür­ger. Das sei „sicher kei­ne lang­fris­ti­ge Lösung und könn­te viel­mehr zu einem Stroh­feu­er-Effekt füh­ren”, sag­te er. Es müs­se statt­des­sen gelin­gen, die Innen­stadt­zen­tren wie­der dau­er­haft attrak­tiv zu machen und den Bür­gern ein gutes Ein­kaufs­er­leb­nis zu ermög­li­chen. „Durch eine sol­che nach­hal­ti­ge Stra­te­gie ist auch den Geschäf­ten und Gas­tro­no­mie­be­trie­ben mehr gehol­fen als durch kurz­fris­ti­ge Instrumente”.

Der Städ­te­bund-Chef sieht vie­le Ein­zel­händ­ler ange­sichts des Dau­er-Lock­downs und der damit ver­bun­de­nen Geschäfts­schlie­ßun­gen „vor einer exis­ten­zi­el­len Kri­se”. Die Kom­mu­nen müss­ten daher in die Lage ver­setzt wer­den, die Innen­städ­te und Orts­ker­ne zu erhal­ten, wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und dem Han­del und den Bür­gern so ein „attrak­ti­ves Umfeld” zu bie­ten, so Landsberg.

Der Städ­te- und Gemein­de­bund bekräf­tig­te sei­ne For­de­rung nach einem Innen­stadt- und Orts­kern­fonds. „Die­ser Fonds soll­te meh­re­re Mil­li­ar­den Euro umfas­sen.” Für die Finan­zie­rung will der Städ­te­bund die gro­ßen Online­händ­ler mit einer neu­en Abga­be zur Kas­se bit­ten. Zur Begrün­dung wies Lands­berg dar­auf hin, dass Online­händ­ler die Infra­struk­tur der Städ­te nutz­ten, aber regel­mä­ßig kei­ner­lei Steu­ern, Bei­trä­ge und Abga­ben zahl­ten. „Soweit der sta­tio­nä­re Han­del eben­falls online tätig ist, was wir ja for­dern und för­dern, kann in die­sem Bereich die ent­spre­chen­de Abga­be mit der Gewer­be­steu­er ver­rech­net wer­den”, sag­te Landsberg.

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