Aachen: Anord­nung der Mas­ken­pflicht für Innen­stadt scheitert

Polizisten - Fußgängerzone - Einkaufspassage Foto: Polizei in einer Fußgängerzone, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die 7. Kam­mer des Ver­wal­tungs­ge­richts Aachen hat einem Eil­an­trag statt­ge­ge­ben, mit dem sich eine Bür­ge­rin gegen die Anord­nung der Mas­ken­pflicht gewehrt hat.

Die gene­rel­le Mas­ken­pflicht soll sowohl in den inner­städ­ti­schen Parks und Grün­an­la­gen als auch im his­to­ri­schen Alt­stadt­kern und in den Fuß­gän­ger­zo­nen gel­ten. Bereits mit Beschluss vom 23. April 2021 hat­te die Kam­mer einem Antrag statt­ge­ge­ben, wel­cher sich allein auf die Anord­nung für den Bereich der inner­städ­ti­schen Parks und Grün­an­la­gen bezog (Az. 10 L 259/21, vgl. die Pres­se­mit­tei­lung vom 23. April 2021).

Mit sei­ner heu­ti­gen Ent­schei­dung hat das Gericht aus­ge­führt, dass auch hin­sicht­lich des Alt­stadt­be­reichs und der Fuß­gän­ger­zo­nen die All­ge­mein­ver­fü­gung nur unzu­rei­chend begrün­det sei. Ins­be­son­de­re feh­le es auch inso­weit an kon­kre­ten Fest­stel­lun­gen dazu, dass der Min­dest­ab­stand in die­sen Berei­chen nicht sicher­ge­stellt wer­den könne.

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