Aachen: Beschleu­nig­tes Gerichts­ver­fah­ren nach Ausweismissbrauch

Landgericht Aachen - Gerichtsgebäude - Adalbertsteinweg - Aachen Foto: Sicht auf das Landgericht Aachen (Aachen)

Nach­dem ein Mann aus dem Kon­go sich mit einer geklau­ten ID-Kar­te aus Bel­gi­en aus­wies, wur­de ein beschleu­nig­tes Gerichts­ver­fah­ren in die Wege gelei­tet. Die Ver­hand­lung fand direkt am nächs­ten Tag statt.

Die büro­kra­ti­schen Müh­len mah­len manch­mal auch schnel­ler: Dar­auf dürf­te ein 37-jäh­ri­ger Mann aus dem Kon­go nicht gehofft haben, nach­dem er von der Bun­des­po­li­zei Aachen am Grenz­über­gang Köpf­chen kon­trol­liert wurde.

Bei sei­ner Ein­rei­se am 15.08.19 – kurz nach Mit­ter­nacht – wies er sich bei den Beam­ten mit einer bel­gi­schen ID-Kar­te aus. Unschwer war fest­zu­stel­len, dass das Licht­bild nicht mit der Per­son über­ein­stimm­te. Zudem war die Kar­te als gestoh­len gemel­det worden.

Den Beam­ten der Bun­des­po­li­zei gelang es, die Iden­ti­tät sowie einen Anspruch der Stadt Aachen von 7.000 Euro wegen feh­len­der Unter­halts­leis­tun­gen fest­zu­stel­len. Da er seit 2014 kei­nen fes­ten Wohn­sitz mehr in Bel­gi­en hat­te, konn­te die­se For­de­rung bis­her nicht zuge­stellt werden.

Da gegen den 37-Jäh­ri­gen wei­te­re poli­zei­li­che Erkennt­nis­se vor­la­gen, wur­de er nach Sach­vor­trag bei der Staats­an­walt­schaft Aachen einem beschleu­nig­ten Ver­fah­ren zuge­führt. Schon einen Tag spä­ter, am 16.08.19 fand die Haupt­ver­hand­lung beim Amts­ge­richt in Aachen statt. Dort wur­de er durch den Rich­ter zu einer Geld­stra­fe von 40 Tages­sät­zen je 70 Euro verurteilt.

Den Ver­hand­lungs­ter­min ließ sich auch das Jugend­amt der Stadt Aachen nicht ent­ge­hen. Der For­de­rungs­be­scheid über die aus­ste­hen­den Unter­halts­vor­aus­zah­lun­gen wur­de dort per­sön­lich aus­ge­hän­digt. Der nächt­li­che Aus­flug nach Aachen addiert sich somit auf run­de 10.000 Euro.

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