Ber­lin: Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den bis 29. Juni verlängert

Spielplatz - Bolzplätze - Geschlossen - Infektionsschutzgesetz - Coronavirus - Hinweis - Stadt Köln - Hackhauser Weg - Köln-Worringen Foto: Gesperrter Spielplatz der Stadt Köln am Hackhauser Weg (Köln-Worringen)

Bund und Län­der haben sich am Diens­tag prin­zi­pi­ell auf eine Ver­län­ge­rung der Kon­takt­be­schrän­kun­gen bis 29. Juni 2020 verständigt.

„Die Län­der kön­nen im Rah­men die­ser Fort­schrei­bung die bis­her gül­ti­gen Kon­takt­be­schrän­kun­gen bei­be­hal­ten oder den Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum nun­mehr mit bis zu 10 Per­so­nen oder den Ange­hö­ri­gen zwei­er Haus­stän­de gestat­ten”, heißt es in dem Beschluss. Auch bei pri­va­ten Zusam­men­künf­ten zu Hau­se in geschlos­se­nen Räu­men sol­len die Hygie­ne- und Abstands­re­geln umge­setzt wer­den, hieß es weiter.

„Die Zahl der Per­so­nen soll­te an der Mög­lich­keit zur Ein­hal­tung der Abstands­re­gel bemes­sen wer­den und für aus­rei­chend Belüf­tung gesorgt wer­den. Die Zahl der Per­so­nen soll ent­spre­chend begrenzt wer­den.” In jedem Fal­le soll die Nach­voll­zieh­bar­keit der Teil­neh­mer gewähr­leis­tet sein. Die Umset­zung lie­ge bei den Län­dern. „Dem Beschluss liegt die Ein­schät­zung zugrun­de, dass die Zahl der SARS-CoV2-Neu­in­fek­tio­nen in Deutsch­land auch einen Monat nach Beginn der Locke­rungs­maß­nah­men auf nied­ri­gem Niveau ist”, hieß es in der Erklä­rung. Die­ser Erfolg beru­he wesent­lich dar­auf, dass in allen rele­van­ten Berei­chen Abstands- und Hygie­ne­re­geln umge­setzt und ein­ge­hal­ten wor­den sei­en, stell­ten Bund und Län­der fest.

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