In Bonn kommt es zum dritten Bürgerentscheid in der Geschichte: Per Briefwahl kann man über die geplante Wohnbebauung am Rande des Melbbades abstimmen.
In seiner Sitzung am 01. September 2020 hat der Rat der Stadt Bonn festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Rettet das Melbbad” zulässig ist. Die Voraussetzungen gemäß NRW-Gemeindeordnung sind erfüllt, das erforderliche Quorum von 9.882 Unterschriften wurde erreicht.
Da der Rat dem Bürgerbegehren gleichzeitig nicht entsprach, wird nun ein Bürgerentscheid durchgeführt. Abgestimmt wird über die Frage: „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben?” Als letzten Abstimmungstag hat der Stadtrat Freitag, 27. November 2020, bestimmt. Die Auszählung der Stimmzettel ist für Samstag, 28. November 2020, vorgesehen. Die Stadt wird überplanmäßig 300.000 Euro für die Durchführung des Bürgerentscheids bereitstellen.