Bonn: Bür­ger­ent­scheid über geplan­te Wohn­be­bau­ung am Melbbad

Melbbad Freibad - Schwimmbecken - Trierer Straße - Bonn-Poppelsdorf Foto: Sicht auf das Melbbad Freibad auf der Trierer Straße (Bonn)

In Bonn kommt es zum drit­ten Bür­ger­ent­scheid in der Geschich­te: Per Brief­wahl kann man über die geplan­te Wohn­be­bau­ung am Ran­de des Melb­ba­des abstimmen.

In sei­ner Sit­zung am 01. Sep­tem­ber 2020 hat der Rat der Stadt Bonn fest­ge­stellt, dass das Bür­ger­be­geh­ren „Ret­tet das Melb­bad” zuläs­sig ist. Die Vor­aus­set­zun­gen gemäß NRW-Gemein­de­ord­nung sind erfüllt, das erfor­der­li­che Quo­rum von 9.882 Unter­schrif­ten wur­de erreicht.

Da der Rat dem Bür­ger­be­geh­ren gleich­zei­tig nicht ent­sprach, wird nun ein Bür­ger­ent­scheid durch­ge­führt. Abge­stimmt wird über die Fra­ge: „Soll das Melb­bad in sei­ner jet­zi­gen Form ohne eine Wohn­be­bau­ung erhal­ten blei­ben?” Als letz­ten Abstim­mungs­tag hat der Stadt­rat Frei­tag, 27. Novem­ber 2020, bestimmt. Die Aus­zäh­lung der Stimm­zet­tel ist für Sams­tag, 28. Novem­ber 2020, vor­ge­se­hen. Die Stadt wird über­plan­mä­ßig 300.000 Euro für die Durch­füh­rung des Bür­ger­ent­scheids bereitstellen.