Bonn: Bun­des­rech­nungs­hof beklagt unwirk­sa­me Geldwäscheaufsicht

Bundesrechnungshof - Bundesbehörde - Haushaltsführung - Wirtschaftsführung - Adenauerallee - Bonn Foto: Bundesrechnungshof am Adenauerallee (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­rech­nungs­hof wirft Bund und Län­dern offen­bar Ver­säum­nis­se beim Kampf gegen Geld­wä­sche vor.

„Es gibt kei­ne wirk­sa­me Geld­wä­sche­auf­sicht”, kon­sta­tiert der Bun­des­rech­nungs­hof in einem als Ver­schluss­sa­che ein­ge­stuf­ten Bericht („VS – nur für Dienst­ge­brauch”) zur Geld­wä­sche­be­kämp­fung, über den das „Han­dels­blatt” (Mon­tags­aus­ga­be) berich­tet. Der Rech­nungs­hof ana­ly­siert in dem Gut­ach­ten die Geld­wä­sche­be­kämp­fung außer­halb des Finanz­sek­tors, also bei Immo­bi­li­en­ge­schäf­ten, im Auto­han­del oder dem Kunstmarkt.

Das Geld­wä­sche­vo­lu­men in die­sen Berei­chen taxiert die Bun­des­re­gie­rung auf bis zu 30 Mil­li­ar­den Euro im Jahr. Obwohl Exper­ten von bis zu 28.000 Ver­dachts­fäl­len in die­sen Berei­chen aus­ge­hen, habe es 2019 nur 1.500 Mel­dun­gen gege­ben, so der Rech­nungs­hof. Grund dafür sei ein Durch­ein­an­der bei den für Geld­wä­sche­auf­sicht zustän­di­gen Län­der­be­hör­den, die zudem über zu wenig Per­so­nal verfügten.

Auf­grund des­sen feh­le es an Druck auf Ban­ken, Wirt­schafts­prü­fer und Immo­bi­li­en­mak­ler, Ver­dachts­fäl­le zu mel­den. „Die Ent­de­ckungs­ge­fahr bei Ver­stö­ßen ist gering”, vor­ge­se­he­ne Buß­geld­sank­tio­nen sei­en wegen feh­len­der Kon­trol­len „weit­ge­hend wir­kungs­los”, heißt es im Bericht. Soll­ten die Län­der auch in Zukunft nicht in der Lage sein, genau­er hin­zu­schau­en, „soll­te die Geld­wä­sche­auf­sicht neu geord­net wer­den”. Dies könn­te bedeu­ten, zumin­dest für bestimm­te Berei­che „die Auf­sicht von den Län­dern auf den Bund zu übertragen”.

Dane­ben plä­diert der Bun­des­rech­nungs­hof für eine Ober­gren­ze bei Bar­zah­lun­gen in Höhe von 5.000 Euro. Eine Bar­geld­höchst­gren­ze könn­te „ein wich­ti­ger Bau­stein bei der Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung sein”. Auch könn­te so Steu­er­hin­ter­zie­hung erschwert wer­den, heißt es im Bericht. „Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um soll­te daher prü­fen, ob und in wel­cher Höhe ein Höchst­be­trag bei der Bezah­lung mit Bar­geld ein­ge­führt wer­den soll­te, zumin­dest in für Geld­wä­sche beson­ders anfäl­li­gen Sektoren”.

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