Bonn: Land beschleu­nigt die Ein­wan­de­rung von Fachkräfte

Bauarbeiter - Mann - Schutzanzug - Helm - Baustelle Foto: Bauarbeiter mit Schutzkleidung auf einer Baustelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Seit einem Jahr unter­stützt die Zen­tral­stel­le Fach­kräf­te­ein­wan­de­rung in Bonn Unter­neh­men in Nord­rhein-West­fa­len dabei.

Sie unter­stützt sie dabei, spe­zia­li­sier­tes Per­so­nal aus dem Aus­land zu gewin­nen und berät sie dabei in allen aus­län­der­recht­li­chen Fra­gen. Die ZFE ist dane­ben für alle Visa­ver­fah­ren zustän­dig, die von Fach­kräf­ten im Aus­land ein­ge­lei­tet wer­den. Sie bie­tet zudem ein beschleu­nig­tes Fach­kräf­te­ver­fah­ren an, das von den Arbeit­ge­bern in Deutsch­land bean­tragt wer­den kann. Dadurch sol­len die Pro­zes­se erheb­lich beschleu­nigt wer­den. In den ers­ten 12 Mona­ten wur­den mehr als 8.600 Visa­ver­fah­ren bear­bei­tet, davon wur­den rund 1.100 im beschleu­nig­ten Ver­fah­ren beantragt.

Ein beson­ders hoher Bedarf an Fach­kräf­ten besteht aktu­ell bei Pfle­ge­be­ru­fen: Hier wur­den bereits über 300 Anträ­ge auf Durch­füh­rung eines beschleu­nig­ten Fach­kräf­te­ver­fah­rens bear­bei­tet. Gleich­zei­tig gibt es eine gro­ße Nach­fra­ge bei Berufs­kraft­fah­rern, Köchen oder Hand­wer­kern. Gefragt sind dane­ben aber auch indi­vi­du­el­le­re Beru­fe: So wur­den im letz­ten Jahr zwei Gold­schmie­de, ein Spei­se­eis­her­stel­ler und ein Pries­ter aus dem Aus­land vermittelt.

Die ZFE wur­de anläss­lich der Umset­zung des Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­set­zes im März 2020 gegrün­det. Seit­dem kön­nen nord­rhein-west­fä­li­sche Arbeit­ge­ber in Voll­macht für die aus­län­di­sche Fach­kraft die Ein­lei­tung des auf­ent­halts­recht­li­chen und berufs­an­er­ken­nungs­recht­li­chen Ver­fah­rens bean­tra­gen und ein­lei­ten (beschleu­nig­tes Fach­kräf­te­ver­fah­ren). Damit steht dem Arbeit­ge­ber ein zen­tra­ler Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung, der das gesam­te Ver­fah­ren zur Visum­vor­ab­zu­stim­mung aus einer Hand anbie­tet. In enger und fort­lau­fen­der Abstim­mung mit der ZFE wird der Arbeit­ge­ber stets über den aktu­el­len Ver­fah­rens­stand informiert.

Ein wei­te­rer ent­schei­den­der Vor­teil des beschleu­nig­ten Ver­fah­rens sind kla­re Fris­ten für ein­zel­ne Ver­fah­rens­schrit­te, bei­spiels­wei­se für die Visums­be­an­tra­gung. Nach Über­sen­dung einer Vor­ab­zu­stim­mung der ZFE zur Ein­rei­se bie­tet die Aus­lands­ver­tre­tung einen Ter­min zur Visums­be­an­tra­gung inner­halb von drei Wochen an. Über den Antrag wird in der Regel inner­halb von wei­te­ren drei Wochen entschieden.