Seit einem Jahr unterstützt die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung in Bonn Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei.
Sie unterstützt sie dabei, spezialisiertes Personal aus dem Ausland zu gewinnen und berät sie dabei in allen ausländerrechtlichen Fragen. Die ZFE ist daneben für alle Visaverfahren zuständig, die von Fachkräften im Ausland eingeleitet werden. Sie bietet zudem ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren an, das von den Arbeitgebern in Deutschland beantragt werden kann. Dadurch sollen die Prozesse erheblich beschleunigt werden. In den ersten 12 Monaten wurden mehr als 8.600 Visaverfahren bearbeitet, davon wurden rund 1.100 im beschleunigten Verfahren beantragt.
Ein besonders hoher Bedarf an Fachkräften besteht aktuell bei Pflegeberufen: Hier wurden bereits über 300 Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens bearbeitet. Gleichzeitig gibt es eine große Nachfrage bei Berufskraftfahrern, Köchen oder Handwerkern. Gefragt sind daneben aber auch individuellere Berufe: So wurden im letzten Jahr zwei Goldschmiede, ein Speiseeishersteller und ein Priester aus dem Ausland vermittelt.
Die ZFE wurde anlässlich der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 gegründet. Seitdem können nordrhein-westfälische Arbeitgeber in Vollmacht für die ausländische Fachkraft die Einleitung des aufenthaltsrechtlichen und berufsanerkennungsrechtlichen Verfahrens beantragen und einleiten (beschleunigtes Fachkräfteverfahren). Damit steht dem Arbeitgeber ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung, der das gesamte Verfahren zur Visumvorabzustimmung aus einer Hand anbietet. In enger und fortlaufender Abstimmung mit der ZFE wird der Arbeitgeber stets über den aktuellen Verfahrensstand informiert.
Ein weiterer entscheidender Vorteil des beschleunigten Verfahrens sind klare Fristen für einzelne Verfahrensschritte, beispielsweise für die Visumsbeantragung. Nach Übersendung einer Vorabzustimmung der ZFE zur Einreise bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumsbeantragung innerhalb von drei Wochen an. Über den Antrag wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen entschieden.