In den kommenden Tagen werden die Träger einer solchen Kinn-Maske durch das Ordnungsamt der Stadt Dormagen über die Unzulässigkeit aufgeklärt.
Ab dem 28. September 2020 wird das Verwenden eines Mini-Visiers geahndet. Wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach §2 Coronaschutzverordnung – trotz mehrfacher Aufforderung – beispielsweise beim Betreten von öffentlichen Einrichtungen, Wochenmärkten oder Einkaufszentren nicht eingehalten, kann durch das Ordnungsamt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro verhängt werden. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie größere Ansammlungen von Personen, die nicht unter die Coronaschutzverordnung fallen, werden hingegen sofort mit einem Bußgeld von 150 Euro beziehungsweise 250 Euro geahndet.
Grundsätzlich gilt: Im öffentlichen Raum ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten – hier gelten weiterhin die bekannten Ausnahmen (§1 CoronaSchVO). Ist die Einhaltung aus bestimmten Gründen nicht möglich, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.